der Verleiher ist zu nichts von dem genannten berechtigt, es als Pfand zu verlangen.

Ihm die Möglichkeit zu geben, nicht autorisierte Kopien der genannten Dokumente zu erstellen, finde ich bereits mehr als fragwürdig und verstöst in jedem Fall gegen die DSGVO.

Wenn er kein Bargeld gegen Empfangsbekenntnis als Pfand annimmt, dann soll er sich seine Schlittschuhe irgendwohin tackern.

allerdings möchte ich ungern meinen echten Personalausweis hinterlegen, da dies zum einen verboten ist.

Das war mal. das Personalausweisgesetz von 2010 hat es verboten, in der Novellierung von 2017 heißt es jetzt im §20 PAuswG Abs.2 , dass der Inhaber darüber entscheiden darf.

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