Defekter blitz über ebay kleinanzeigen, ist es möglich das geld zurück zu bekommen über Paypal?
Guten Tag,
Ich habe bei ebay Kleinanzeigen Ein blitzsistem gekauft. Bei der Anzeige wurde ein System aus 2 empfängern, einem Sänder und 2 Blitzen angeboten. Im chat wurde mir bestätigt, dass alles neuwertig ist und problemlos funktioniert.
Beim ersten kauf habe ich allerdings nur die funksträcke und einen zusätzlichen Filter gekauft, dabei habe ich mit ebay käuferschutz bezahlt. Als es angekommen war war alles in Ordnung. Danach habe ich noch einen der Blitze der gleichen anzeige zusammen mit einem kleinen stativ per paypal bezahlt. Da ich beim ersten verkauf gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich dann leuder mit paypal Freunde bezahlt.
Als der blitz langekommen ist musste ich leider feststellen, dass der blitz nicht funktioniert (ein Transistor ist defekt widurch sich die Intensität nicht mehr anpassen lässt) außerdem ist die beiliegende hülle keines wegs in neuwertigem zustand.
Der Verkäufer behauptet das bei Versand nich ales funktioniert hat, dies ist aber ein Fehler der meiner Meinung nach nur sehr unwahrscheinlich beim transport verursacht wurde. Außerdem erkennt man den fehler bei einem einfachen Funktionscheck nicht sofort, da man am blitz trotzdem alles wie gewohnt einstellen kann und er auch auslöst.
Die anderen sachen würde ich am liebsten behalten und nur den Blitz zurückgeben.
Gibt es da noch ne Möglichkeit an das geld zu kommen? Oder ist es zwecklos?
In der anzeige stand Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie, aber der Artikel muss doch der Beschreibung entsprechen oder?
Vielen Dank für eure Hilfe
VG
3 Antworten
Außerdem erkennt man den fehler bei einem einfachen Funktionscheck nicht sofort, da man am blitz trotzdem alles wie gewohnt einstellen kann und er auch auslöst.
Wenn er es nicht erkennen konnte, kann er den Mangel auch nicht angeben.
Rechtlich kommt es jetzt drauf an ob seine falschen Worte:
Privatverkauf, keine Rücknahme oder Garantie
als Gewährleistungsausschluss ausgelegt wird (vom Richter), oder nicht.
Mit Gewährleistungsausschluss haftet der Vk für ihm bekannte aber nicht benannte Mängel (quasi arglistige Täuschung). Aber nicht für ihn unbekannte Mängel. Ob er den Mangel hätte kennen müssen, hängt wohl davon ab wie er das System genutzt hat, wenn überhaupt über Testen hinaus.
Ohne Gewährleistungsausschluss haftet er für jeden Mangel.
Das Problem beim Privatverkauf ist aber, dass es keine Beweislastumkehr wie bei einem gewerblichen Verkäufer gibt. Das heißt, nicht der Vk muss nachweisen dass die Ware frei von Mängeln war bei Übergabe an das Transportunternehmen, sondern der Käufer muss nachweisen dass der Mangel schon vor Versand vorlag.
Wenn es nicht grad was Offensichtliches ist, dann geht das idR nur über einen Sachverständigen.
Der Verkäufer behauptet das bei Versand nich ales funktioniert hat, dies ist aber ein Fehler der meiner Meinung nach nur sehr unwahrscheinlich beim transport verursacht wurde
Naja, kannst es ja versuchen als Transportschaden zu deklarieren. Ist ein recht fadenscheiniger Weg, aber ggf ein Versuch wert. Das Transportunternehmen wird sagen dass die Ware nicht ausreichend verpackt war. (Denn wenn es zu so einem Defekt beim Transport kommt, dann muss die Verpackung ja unzulänglich sein. Ne ganz derbe Behandlung vom Paket würde man sonst von außen sehen.)
Eine ordentliche Verpackung ist wieder der Haftungsbereich des Verkäufers, da kann er auch nichts ausschließen. Für Schäden kommt er auf.
Gibt keinen Grund für eine Anzeige. Anzeige ist Strafrecht. Dein Geld interessiert aber niemand anderen, dein Geld ist deine Sache, also Zivilrecht.
Du müsstest dich an das Transportunternehmen wenden. Wenn es DHL ist, dann Ware und Verpackung zur nächsten Postfiliale und ne Schadensanzeige ausfüllen.
Entweder akzeptieren sie den Schaden (unwahrscheinlich) und erstatten, oder es kommt zurück mit einer Begründung warum sie den Schaden nicht als ihre Verantwortung akzeptieren und das ist idR unzureichende Verpackung.
Damit konfrontierst du den Verkäufer, er müsste sich dann auf eine Rückabwicklung einlassen (worauf er ggf. eher kein Bock hat). Forderst das Geld von ihm zurück mit Frist (wenn er vorher die Ware will, auf seine Kosten, darfst ihm das nicht verweigern). Verstreicht die Frist, gehst zu einem Anwalt.
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Leider habe ich auch nucht mehr das Oaclet in dem er es mir geschickt hat und kann daher auch nicht beweisen, dass er es schlecjt verpackt hat. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der fehler durch den transport verursacht wurde, sondern eher dass er schon lanfe vorher vorlag. Nur da ist leider das problem, das dort aussage gegen aussage steht, da er sagt er muss bei mir kaput gegangen sein und ich sage dass er von Beginn an kalut war.
Es geht auch nicht darum ob der Fehler beim Transport passiert ist oder nicht. Es geht darum dass du was in die Hand bekommst was du gegen den Vk verwenden kannst. DHL den Peter dem Absender zuschiebt, das ist dann eine Haftung die der Vk nicht ausschließen kann. Die er nicht auf dich schieben kann. Wo er die Beweislast hat (ordentlich verpackt versandt zu haben) Er kann sich höchstens mit DHL rumstreiten.
Aber ohne die Verpackung keine Schadensanzeige.
Aber kann er dann nicht einfach behaupten das der Fehler erst bei mir aufgetreten ist und dann müsste ich beweisen, dass der Fehler schon zuvor vorlag, was nur in sehr seltenen Fällen möglich ist?
Kann er. Ich sagte ja, dass es fadenscheinig ist.
Ne rechtliche Möglichkeit ist, n Sachverständigen das beurteilen zu lassen wie alt der Defekt ist, wenn man das beurteilen kann. Aber das kostet dich ja Geld.
Ja ok, vermutlich auch mehr als ich gewinnen könnte oder? Herzlichen Dank für deine ausführlichen Antworten!
Die Garantie bei Privatverkauf auszuschließen ist sinnlos, Garantie gibt wenn der Hersteller. Private Verkäufer können die Gewährleistung ausschließen - andernfalls sind sie zu selbiger verpflichtet.
Das alles hat wiederum nichts damit zu tun, dass der Artikel der Beschreibung entsprechen muss.
Über PayPal werden Sie hier nichts erreichen da PP Freunde. In jedem Fall bei EBay KA melden, den Verkäufer kontaktieren, schildern und auf Nachbesserung bestehen.
Hab ich schon, der behauptet eider felsenfest dass alles funktioniert hat und ist zu keinerlei kompromiss bereit. Trotz das ich den ersten Teil der Bestellung als warensenbdung an ihn bezahlt habe, habe ich trotzdem keine chance, da die 2. Hälfte defect war oder?
Der verkäufer hat nur geschriwben: "Privatverkauf, keine Garantie und Rücknahme"
Bedeutet das dass er die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat und daher für schäden haftet?
Da ich beim ersten verkauf gute Erfahrungen gemacht habe, habe ich dann leuder mit paypal Freunde bezahlt.
Unter dieser Voraussetzung bekommst Du sicher nichts von PayPal, denn damit hast du sie betrogen, nennt sich dann: Selbst Schuld!
Schonmal danke, wie komme ich denn dann an geld wenn er es nicht ausreichend verpackt hat? Nur über ne Anzeige oder gibt es da einfachere wege?