Paw Patrol Kletties erlaubt?

1 Antwort

A) Für die Fotos aus dem Internet gilt UrhG § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch. Das wäre also zulässig auf dem Rucksack für den Schulbesuch.

B) Falls die Hunde geschützt sind als Marken, gilt https://www.gesetze-im-internet.de/markeng/__14.html.

Danach ist es nur verboten, "ein mit der Marke identisches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen zu benutzen". Aber du bietest ja keine Waren oder Dienstleistungen an!

A und B können aber greifen, wenn du den Rucksack mal im Internet anbietest! Oder auf dem örtlichen Flohmarkt usw. ...

Gruß aus Berlin, Gerd