Patentierter Name vs Eingetragege GmBH im Handelsregister?
Ich hab seit Jahren ein Namen Patentiert. Ich hab vor kurzem mitgeteilt bekommen das eine GmBH sich jetzt genau so nennt nur halt mit GmBH am Ende. Sie benutzen keine Designs oder so. Nur den Namen. Muss ich jetzt was unternehmen?
3 Antworten
Patente erteilt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nur auf technische Neuerungen:
"Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen." https://www.dpma.de/patente/patentschutz/index.html
Das DPMA schützt aber auch Designs, Gebrauchsmuster und Marken. Allerdings nicht durch Patente.
Daher sollte man hier nicht Leute beleidigen, die dies wissen und dir dies mitteilen, während du es nicht weißt.
Gruß aus Berlin, Gerd
PS. "Werden die Verlängerungsgebühren nicht oder nicht ausreichend gezahlt, erlischt das Markenrecht." Quelle.
"Ein Zeichen ist eintragungsfähig, wenn es ein Mindestmaß an Unterscheidungskraft aufweist." S. 6 in dieser Quelle.
"Eine Löschung wegen Verfalls kann auf Antrag Dritter erfolgen, wenn eine Marke innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt wurde." S. 27 in dieser Quelle.
was für ein Patent? Wortmarkt? Wort/Bildmarke oder Bildmarke? Und in welche Nizza klasse? Wortmarke in der gleichen Nizza klasse würde nicht gehen, ansonsten schon.
in dem Fall müssen sie die GmbH umbenennen (und du musst auch darauf bestehen um deine Marke zu schützen). Alternativ kannst du ihnen die Marke verkaufen wenn es günstiger ist. Markenrecherche wäre ihre Aufgabe gewesen vor der Gründung.
möglich wäre übrigends auch der Verkauf der Marke an die GmbH bei gleichzeitiger einräumung einer nicht zeitlich nicht begrenzen Nutzungslizenz für das was du mit der Marke machst, bei Ausschluss für die GmbH genau das gleiche zu machen . Eine Lösung mit der beide Seiten evt. leben können. Lass dich am besten beraten von einem Markenrechtsanwalt.
mit Sicherheit hast du kein Patent auf einen Namen.
Wie kommt man auf so eine dumme Behauptung. Du Eselreiter kennst mich nicht mal 🤣
Kann sein, wahrscheinlich hat er aber eine Marke angemeldet. Wenn er vor Jahre spricht, kann die gut und gerne aber wieder unwirksam sein.
Rechtsformzusatz ist aber, wenn ich mich richtig erinnere unerheblich.
Wortmarke in der gleichen Nizzamarke tatsächlich