Parken vor einer Garage/Einfahrt mit weißer Linie?
Hallo zusammen.
Wir hatten nun schon einige Autos vor unserer Garage/Einfahrt. Das Problem: eine weiße Linie mit einer knapp 1m Unterbrechung ist vor der Einfahrt (siehe Bild). Ändert das etwas an dem allgemeinen Parkverbot vor Garagen/Einfahrten? Lg und danke schonmal für eure Hilfe!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Unterbrechung der Linie rührt doch anscheinend nur daher, dass dort der Belag ausgebessert wurde und die Markierung nicht erneuert worden ist, oder?
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Genau, das ist das Problem
7 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du hättest das Bild besser entlang der Straße gemacht, ich kann hier überhaupt nicht erkennen was Straße ist und was Gehweg ist.
Aber unabhängig davon würde ich einen Termin mit dem Ordnungsamt vereinbaren und diesen die Problematik schildern, ggf muss die verkehrsrechtliche Anordnung überdacht werden.
Wenn das blaue Auto ordnungsgemäß parkt - kann ja irgendwas nicht passen.
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Bei uns im Ort gibt es ähnliche Ausfahrten (normal...) und ich kann echt nur den Kopf darüber schütteln, wie man überhaupt auf die Idee kommt, da parken zu dürfen, wenn das offensichtlich eine Ausfahrt ist. Sachen gibt's.
Wir sprechen aber schon von Deutschland, oder? Wo man ja eine Führerscheinprüfung macht...
Polizei rufen.
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So wie ich das aus dem Bild sehe, fehlt der durchgehende Streifen ja nur, weil der Bereich quer zur Fahrbahn nach der Markierung neu asphaltiert wurde.
Das Parken ist nach § 12 Abs. 3 Ziffer 3 StVO weiterhin nicht gestattet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Atomgranate/1722771160116_nmmslarge__42_7_229_229_82cf0be3c478a143565b46e371ee62d3.png?v=1722771160000)
ist das denn eine richtige einfahrt, so angemeldet und so?
bei uns musst du so was anmelden, dann machen die da extra was
den bordstein absenken bei uns, dann ist da parkverbot
![](https://images.gutefrage.net/media/user/RobertLiebling/1530168550219_nmmslarge__138_378_402_402_007e6e328a7720731892956fa8705aec.jpg?v=1530168550000)
Auch vor Ein- und Ausfahrten ist bereits wegen § 12 (3) Nr. 3 StVO das Parken verboten.
Dass da eine Einfahrt ist, kann jeder Fahrer sehen. Ob die angemeldet ist, nicht. Aber darauf kommt es auch gar nicht an.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Gute Frage, wir wohnen hier seit 8 Monaten zur Miete. Guter Tipp, wir fragen mal nach. Danke!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Atomgranate/1722771160116_nmmslarge__42_7_229_229_82cf0be3c478a143565b46e371ee62d3.png?v=1722771160000)
weil wenn ich bei uns einfach so eine einfahrt oder parkplätze schaffe, kann da jeder vor parken
du musst das anmelden und blablub
aber das wird passiert sein, dann darf der da natürlich nicht parken
ruf das ordnungsamt
im zweifel sagen sie, der darf da parken
![](https://images.gutefrage.net/media/user/BrascoC/1579281398928_nmmslarge__0_0_139_139_20fbd255ee7d6e3f7d596b92084d2490.jpg?v=1579281399000)
Nein, das ändert nichts.
Ja… hinter dem Wildparker ist und war alles frei, allgemein sind in der Straße mehr als genug Plätze frei…