Parken Einfahrt Rechtslage?
Hey,
wir wohnen in einer Mietwohnung in einem Haus am Ende einer gepflasterten Nebenstraße (siehe Bild). In dieser Nebenstraße stehen insgesamt drei Häuser und am Anfang auch ein leeres Grundstück. Die Nebenstraße ist zu Beginn breit genug, sodass wir da parken könnten.
Auf dem leeren Grundstück steht jetzt aber ein Schild, das besagt, dass Dort Parken verboten ist, und man zahlungspflichtig abgeschleppt wird. Wir dachten immer, dass es auch nur für das grüne Grundstück gilt bis uns ein Anwohner darauf hingewiesen hat, dass man da nicht parken darf.
Jetzt fragen wir uns aber, ob das auch wirklich so stimmt zumal es doch eine normale gepflasterte Straße ist oder nicht? Zudem steht das Parkverbotsschild einfach halbwegs mittig auf dem Grundstück, was uns vermuten lässt, dass es von dem Besitzer einfach selbst dahin gestellt wurde. Und das Grundstück von dem Besitzer des ersten Hauses geht doch nicht so weit um die Ecke oder was sagt ihr ?
Die rote Flüche ist da wo wir parken. Und die Hauptstraße von der unsere Nebenstraße abbiegt sieht man auch.
Kann uns da vielleicht jemand weiterhelfen und sagen, ob das so alles stimmen kann?
So sieht es aus.
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zudem steht das Parkverbotsschild einfach halbwegs mittig auf dem Grundstück, was uns vermuten lässt, dass es von dem Besitzer einfach selbst dahin gestellt wurde.
Jedes Verkehrsschild, das einem amtlichen Schild auch nur stark ähnlich sieht, muss von der Behörde "verordnet" worden sein, wer auch immer das in Eurer Gemeinde ist oder anders ausgedrückt, fragt bei der Stadt/Gemeinde nach, ob das Schild von ihr aufgestellt wurde. Ist das nicht der Fall, hat es keine Bedeutung für Euch.
Von Bedeutung ist aber die Breite Eurer Nebenstraße. Wenn Ihr also nicht auf das Grundstück fahren dürft und Euer Auto direkt und ausschließlich auf der Straße abstellt, müssen noch 3 Meter zur anderen Seite hin frei sein, damit die Durchfahrt auch breiterer Fahrzeuge jederzeit problemlos möglich ist. Denke mal an Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr, Möbel-LKW, Umzugs-LKW, Müllabfuhr, Getränkelieferant u. a.
Bleiben noch 3 Meter frei, darf man an der Straße parken, sofern das Parkverbotsschild nicht offiziell ist.
Der Eigentümer des freien Grundstücks darf natürlich ein anderes Schild hinstellen, auf dem klar und deutlich geschrieben steht, dass auf dem Grundstück nicht einmal ein halber Reifen geduldet wird.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Breit genug ist die Straße auf jeden Fall.
Unsachlicher Kommentar. Hast Du nachgemessen?
Der Eigentümer vom ersten Haus parkt auf der freien Fläche auch immer.
Was zählt? Nicht, was der Eigentümer vom ersten Haus immer macht.
Sagt aber zu uns wir dürften es nicht.
Was hat er bitte zu sagen?
Ich sehe es aber als öffentliches Grundstück, da es eine normale Straße ist.
Die Wiese ist kein öffentliches Grundstück. Nur die Straße selbst. Das sieht doch auch ein Blinder.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MAB98/1576180361567_nmmslarge__802_636_920_920_298964eab92cb97e43a538a5ffbc685d.jpg?v=1576180362000)
Wenn es eine öffentliche Fläche ist, dort kein Schild steht was es verbietet dort zu parken und die Mindestdurchfahrtbreite eingehalten wird, darfst du dort parken.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pharao1961/1444745457_nmmslarge.jpg?v=1444745457000)
Es ist vermutlich ein Privatweg, der von allen Anwohnern finanziert wird.
Ob der gepflastert ist oder nicht, spielt keine Rolle. Ein Einsatzfahrzeug des Rettungsdienstes oder ein Leiterwagen der Feuerwehr muss da noch durch passen und das ist vermutlich nicht gewährleistet, wenn auf diesem schmalen Privatweg noch jemand parkt. Auf einem Privatgrundstück darf man das ohnehin nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Der Anwohner von dem ersten Haus parkt dort aber. Nur sagt er zu uns wir dürften nicht. Wobei es auch überall als öffentliche Straße angeben ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/pharao1961/1444745457_nmmslarge.jpg?v=1444745457000)
Nur weil einer es macht, muss das Recht nicht jedem zustehen. Rufe die Gemeinde an, dann weißt du es.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Auf dem Grundstück dürft ihr sicher nicht parken. Wenn genug Restbreite vorhanden ist und Abstand von der Kurve gehalten wird, kann man unter Umständen auf der Straße parken
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/13_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Sorry war wohl zu unverständlich beschrieben… wir meinten, dass wir auch nur an der Straße parken würden. Also weder halb, noch ganz auf dem grünen Grundstück. Dankeschön aber schonmal für die Antwort!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die Straße breit genug zum Parken ist, und es kein verkehrsberuhigter Bereich ist, dürft ihr überall parken. Auf dem Grundstück selber ist Parken verboten.
Breit genug ist die Straße auf jeden Fall. Der Eigentümer vom ersten Haus parkt auf der freien Fläche auch immer. Sagt aber zu uns wir dürften es nicht. Ich sehe es aber als öffentliches Grundstück, da es eine normale Straße ist.