Parken am Ende der Sackgasse!
Hallo :) ich wohne in einer Sackgasse, diese wird zum Ende breiter, so dass eine Art Wendeplatte vorhanden ist. An der Wendeplatte sind keine Verbotsschilder vorhanden. Neulich war dieser große Bereich so mit Autos zugestellt, dass man diesen Berich nicht mehr zum wenden nutzen konnte. Die Müllabfuhr hat sich beschwert, da sie nicht wenden konnte. Ist das Parken in der Wendeplatte rechtens? Wie lange dürfen die Fahrzeuge stehen bleiben ( hier ist besonders der linke Wagen gemeint)?Hat jemand Erfahrung mit sowas ? LG und schon mal danke für Antworten ;)

6 Antworten
Es ist erlaubt, wenn die Müllabfuhr darin ein Problem sieht, dann sollen die Verbotsschilder aufstellen lassen.
Das Ding heißt Wendehammer und nicht Parkplatz. Hier gelten die gleichen Regeln wie im eingeschränkten Halteverbot auch. Einsteigen, Aussteigen, Einladen, Ausladen: JA. Verlassen des Fahrzeuges und Abstellen länger als 3 Minuten: NEIN.
Habe ich zumindest noch vage so in Erinnerung.
Du schreibst doch aber:
Hier gelten die gleichen Regeln wie im eingeschränkten Halteverbot auch. Einsteigen, Aussteigen, Einladen, Ausladen: JA. Verlassen des Fahrzeuges und Abstellen länger als 3 Minuten: NEIN.
Und das gilt hier nicht!
Und wenn man das Bild betrachtet ist auch keine andere OWi erkennbar.
Das nicht.
Wenn man aber so wie Du eine Behauptung aufstellt die dann als falsch kommentiert wird sollte man diese Kritik annehmen wenn man sie nicht widerlegen kann.
Habe ich kein Problem mit. Ist nur etwas befremdlich, wenn hier Endlos-Dialoge geführt werden, anstatt eine Antwort einfach zu beanstanden und löschen zu lassen. Oder hast Du Sorge, dass dann Deine Kommentare auch verschwinden?
ge doch mal auf die gemeinde/stadtverwaltung und frag da nach. die lassen sich bestimmt was einfallen.
Ausgehend vom Bild und Deiner Beschreibung ist das Parken in dieser Form nicht verboten. Natürlich werden größere Fahrzeuge hier beim Wenden behindert, da es aber kein Park- oder Halteverbot gibt liegt auch keine Ordnungswidrigkeit vor.
Vorstellbar ist, das am Beginn der Sackgasse ein Zusatzzeichen steht mit: Keine Wendemöglichkeit für LKW, oder das ganz einfach vergessen wurde den Wendehammer in geeigneter Form zu beschildern.
So wie du die Parksituation beschreibst, ist es verboten. Egal was du hier geschrieben bekommst. Der Wendehammer einer Sackgasse ist nie eine Parkfläche! So lernt ,man es in jeder Fahrschule, die ihre Schüler auf die Realität im Straßenverkehr vorbereitet!
Man findet aber kein Parkverbot in der StVO das einen Wendehammer betrifft, was nun?
Man findet aber kein Parkverbot in der StVO das einen Wendehammer betrifft, was nun?