Parallelklasse hat Mäuse. Ich mache mir Sorgen?
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artgerechte Haltung, Kleintiere, Nagetiere
Für die Haltung von Haustieren in einer Schule ist eine Genehmigung des Veterinäramtes notwendig. Diese wird nur erteilt, wenn die Haltung den tierschutzrechtlichen Bestimmungen entspricht und eine verantwortliche Person über 18 Jahren den Nachweis eines Sachkundenachweises nach § 11 des Tierschutzgesetzes erbringen kann. Ansonsten ist die Haltung illegal und verboten.
Vielleicht mal nachgooglen ob das artgerecht ist. Wenn nicht kannst du die Schule darauf ansprechen und sie zur Not auch anzeigen. Aber ich denke nicht das es dazu kommen wird.
Haltung dokumentieren und dem zuständigen Veterinärmat schicken.