Paketboten Unterschriftengerät mit Kamera?

Das Ergebnis basiert auf 9 Abstimmungen

Beides Blödsinn 56%
GPS + Kamera stimmt 22%
Nur GPS 22%

5 Antworten

Mit Sicherheit haben diese Geräte in der Tat beides, denn mittlerweile sind das alles Android-Geräte. Allerdings dürften sie ohne Dein Einverständnis ohnehin keine Fotos von Dir (oder jemand anderem) machen, so dass es solche Funktionen in den Logistik-Apps nicht gibt. Aber GPS auf jeden Fall, allein schon wegen Flottenmanagement.

GPS + Kamera stimmt

Ich habe bei Schenker International gearbeitet und musste die Fahrer auf die Scanner anlernen, die Scanner haben beides, jedoch muss man wie beim Handy die Kamera erst aktivieren, automatisch darf diese nach DSGVO keine Fotos machen.

Dazu kann bei vielen Speditionen, unter anderem auch bei Schenker oder Dachser die Kamera nur aktiviert werden, wenn ein Schaden aufgenommen werden muss, sprich, wenn z. B. ein beschädigter Karton fotografiert wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nur GPS

Mit GPS sind Paketboten auf jeden Fall ausgestattet. Ob dieses in den Handgeräten oder im Fahrzeug verbaut ist kann ich dir jedoch nicht sagen, ich vermute aber letzteres.

Eine Kamera ist in den Geräten zwar möglicherweise eingebaut - manchmal handelt es sich dabei einfach nur um normale Smartphones - allerdings ist es verboten, ohne deinem Wissen bzw. Einverständnis Fotos oder Videoaufnahmen von dir zu machen.

Beides Blödsinn

Hallo

Das Paket wird dem Empfänger zugestellt.

1 Empfänger nimmt es an, erledigt

2 Empfänger ist nicht da, neuer Versuch

3 Empfänger ist nicht da, beim Nachbar

Karte ist im Briefkasten

4 Empfänger ist nicht da, Paket am nächsten

Tag im Poststore in der Nähe abholen.

Alles andere, Du hast kein Paket erhalten, wende Dich an den Verkäufer!

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Beides Blödsinn

Ob sie GPS haben weiß ich nicht, aber es würde ja auch nichts beweisen. Das würde ja nur beweisen, dass möglicherweise jemand vor deiner Haustür deine Unterschrift gefälscht hat.

Die Kamera bezweifle ich zutiefst. Du müsstest auf die Aufnahmen hingewiesen werden und müsstest zustimmen. Ansonsten dürftest du dabei gar nicht festgehalten werden im Bild. Darauf kannst du sie auch mal hinweisen. Andernfalls sind zum einen mögliche Bilder unwirksam und dürfen nicht, als (angeblicher) Beweis angeführt werden und zum anderen könntest du sie noch anzeigen und juristisch belangen.