Paket zwei mal bekommen?
Ich habe mal eine Jacke in einem Onlineshop gekauft und diese war zu klein. Habe sie zurückgeschickt und eine Größe größer bestellt. Jetzt habe ich die richtige Jacke... aber 2× bekommen. Abgebucht wurde nicht nochmal also sieht es aus wie ein Fehler. Habe ich irgendeine Pflicht das zu melden oder zurückzusenden ? Hat das Versandhaus ein Recht das Paket zurückzubekommen ? Danke im Voraus
14 Antworten
Aufbewahren und in 3 Jahren gehört sie dir.
Sollte der Onlineshop binnen dieser Zeit den Irrtum bemerken, musst du sie wieder rausrücken. Allerdings auf (Transport-) Kosten des Onlineshops.
Sollten sie eine Rechnung für die Jacke stellen, musst du das nicht akzeptieren und dann anstatt dessen die Jacke zurück senden.
Solltest du in der Zwischenzeit die Jacke genutzt habe, können sie eine Nutzungsentschädigung verlangen (zusätzlich zur Rückgabe der Jacke).
So simpel ist das.
Hallo.
Das ist wahrscheinlich als Kulanz gedacht, hatte ich auch schon Mal. Das ich in einem Paket falsches für Frauen erhalten habe. Mit kurzem Brief und zurückgeschickt. Die haben alle Artikel auch Doppelt geschickt, mit dem Bemerken Danke für die Ehrlichkeit.
Allerding so behalten darfst du nicht, die Verjährung wäre 2020. 31. 12 .
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
KEIN Diebstahl
KEINE Unterschlagung
KEIN Betrug
Es gibt keine gesetzliche Pflicht den Verkäufer über die doppelte Lieferung zu informieren. Es gibt auch KEINE Pflicht, die doppelte Lieferung zu bezahlen. Jedoch ist es so, dass der Verkäufer eine Frist von 3 Jahren hat, die doppelte Lieferung nach § 812 BGB zurück zu verlangen. Sollte die Jacke in Gebrauch genommen sein, steht dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu. Solltest du die Jacke zwischenzeitlich veräußert haben, steht dem Verkäufer der volle Kaufpreis zu.
Du könntest den Laptop also 3 Jahre lang aufbewaren und nach der Verjährung veräußern. Hier müsst du dich Fragen, ob sich die Lagerung zum Verkaufpreises lohnt!
Ich würde dir raten den Verkäufer über seine Doppellieferung zu informieren. Da du die Doppellieferung nicht veranlasst hast, bist du auch nicht für die Rücksendung verantwortlich.
Gruß
Irgendwann kann es dem Versandhaus auffallen, dass du die Jacke zweimal geliefert bekommen hast. Dann wirst du eine zweite Rechnung bekommen.
Um dem vorzubeugen, rufe den Kundenservice an, schildere das Problem und informiere ihn, dass du eine Jacke zurückschickst. Das solltest du so machen, dass du die Rücksendung einer Jacke nachweisen kannst. Schreibe einen entsprechenden Begleitbrief dazu.
Wenn du mehr Ware erhalten hast, auf keinen Fall entsorgen, bewahre sie noch auf. Aber du hast keine Pflicht dich bei dem Versandhaus zu melden. Ferner musst du es auch nicht von selbst zurücksenden. Das Versandhaus muss sich mit dir in Verbindung setzten.
Das Versandhaus wird vermutlich gleich eine zweite Rechnung senden.