Paket beim Zoll trotz EU

10 Antworten

Zitat aus der Hompage des deutschen Zolls:

"Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch innerhalb der EU beförderte Postsendungen kontrolliert werden. Gemäß § 5 Zollverwaltungsgesetz hat die Deutsche Post AG den Zollbehörden Sendungen zur Nachprüfung vorzulegen, bei denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie Waren enthalten, deren Einfuhr, Durchfuhr oder Ausfuhr gegen gesetzliche Verbote oder Beschränkungen verstoßen könnte. Auch diese Sendungen dürfen geöffnet und inhaltlich geprüft werden. Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so sind die Zollbehörden befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.

Richtig, es gehört zu EU und Zoll gibt es da nicht - bis, ja bis auch paar Ausnahmen. Es kommt darauf an, was im Paket drin war. Tabak, Alkohol, Parum, Medikamente oder bestimmte Golderzeugnisse sind nur innerhalb bestimmter Freimengen auch zollfrei.

Sind über diese Freimengen Waren enthalten, musst du den Zoll erklären, ob sie wirklich für den Eigenverbrauch sind.

ALLE Sendungen aus dem Ausland werden beim Zoll geprüft - EU hin oder her.

Bei der EU gelten nur andere Zollbestimmungen als bei Einfuhren aus Ländern außerhalb der EU.

Der Zoll überprüft auch Sendungen innerhalb der EU ua. auf Drogen und Plagiate:

Es ist in Deutschland nicht verboten, sich mit gefälschten Markenprodukten einzudecken – solange man sie nicht verkauft und nur zum persönlichen Gebrauch besitzt. Wer im Urlaub beim fliegenden Händler eine tolle Designersonnenbrille ersteht und ein paar T-Shirts, läuft zwar Gefahr, sich die Augen durch die Sonnenstrahlung kaputtzumachen und sich eine Allergie wegen der Chemie in den Klamotten zuzulegen, vom Zoll jedoch bleiben Reisende unbehelligt. "Solange die Reisefreigrenze von 430 Euro nicht überschritten wird, werden wir nicht tätig", sagt Martin Randlhuber, Sprecher des Hauptzollamtes München. Anders sieht es aus jedoch aus, wenn sich Kunden per Internet Fälschungen frei Haus liefern lassen. Fällt dem Zoll ein Postpaket mit gefälschten Markenprodukten auf, wird der Inhalt sichergestellt – und der Kunde wartet vergeblich auf die bestellte Ware. Meist werden die scheinbar schönen Dinge ein Fall für den Schredder. "Der Originalhersteller wird informiert und behält sich rechtliche Schritte gegen den Adressaten vor", erläutert Christine Kolodzeiski, Sprecherin des Hauptzollamtes am Frankfurter Flughafen. "Die gefälschte Ware wird dann gewöhnlich vernichtet."

Quelle: welt.de 04.09.2010

Tja. Was hat dir da dein Kumpel nur geschickt was den Zoll interessieren könnte. Verbote Substanzen oder Waren die in der EU nicht gehandelt werden dürfen?

Gehe ruhig mal hin. Die klären dich schon auf. ;-)