pädagogische Versetzung?

2 Antworten

Am besten wäre es, wenn du gemeinsam mit deinen Eltern zur Schule hingehst und die Sache klärst. Vor Eltern haben die Schulen meistens mehr Respekt, als vor ihren eigenen Schülern. Ich spreche aus Erfahrung.

Ansonsten was soll man machen. Dann musst du eben ein Schuljahr wiederholen. Ich musste mehr als ein Schuljahr wiederholen, erlebte auch viele unfaire Dinge (da Autist und zum Teil Russe) und bin auch nicht dran gestorben.

Lies mein Buch, dann weißt du mehr. :) Merke dir einfach im "nächsten" Schuljahr dich besser und früher über deinen Notenstand zu informieren, selbst wenn sich dein jeweiliger Lehrer genervt fühlt durch deine ständige Fragerei nach Unterrichtsschluss. Solange die Noten noch nicht fix eingetragen sind, kannst du immer noch verhandeln (Referat, Semesterprüfung etc.).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Die Versetzung beruht auf der Leistungsbewertung und die Leistungsbewertung beruht auf den vom Schüler erbrachten Leistungen in den Fächern.

Fertig, aus.

Eine "pädagogische Versetzung" ist nicht vorgesehen.

Details kannst du jederzeit im Schulgesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nachlesen.

https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p50

"(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.

(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern."