pädagogische Versetzung?
Hallo zusammen,
ich gehe momentan in die 11. Klasse (E Phase), da bald das Schuljahr zu ende ist haben wir unsere Noten mitgeteilt bekommen, was ein ziemlicher Schock für mich ist.
Wichtig vorher zu sagen : Ich habe kein Mahnbrief oder sonstiges erhalten. Ich war mir also garnicht darüber im Klaren, dass ich versetzungsgefährdet bin.
Ich habe in Mathe, sowie Deutsch nur 4 Punkte als Endnote bekommen.
Mathe komme ich rechnerisch auf die 5 Punkte, jedoch will mein Lehrer mir diese nicht geben. Seine Begründung : Sie haben in beiden Klausuren 3 Punkte geschrieben. (mündlich stehe ich auf 7 Punkten)
Deutsch habe ich mündlich 2 Punkte bekommen, was meines Erachtens nicht gerecht ist. Schriftlich stehe ich auf 6 Punkten, daher auch die 4 Punkte.
In ungefähr 6 Fächern habe ich mich jedoch um mindestens 1 Notenpunkt verbessert.
Außerdem wurde bei meiner Schwester anfang des Jahres Diabetes diagnostiziert, was ziemliches Chaos in meine Familie gebracht hat, was mich das auch selber sehr runtergezogen hat.
Daher wollte ich fragen, ob eine mögliche pädagogische Versetzung in so einem Fall möglich wäre? Kennt sich jemand aus?
Danke im Voraus!
Liebe Grüße
2 Antworten
Am besten wäre es, wenn du gemeinsam mit deinen Eltern zur Schule hingehst und die Sache klärst. Vor Eltern haben die Schulen meistens mehr Respekt, als vor ihren eigenen Schülern. Ich spreche aus Erfahrung.
Ansonsten was soll man machen. Dann musst du eben ein Schuljahr wiederholen. Ich musste mehr als ein Schuljahr wiederholen, erlebte auch viele unfaire Dinge (da Autist und zum Teil Russe) und bin auch nicht dran gestorben.
Lies mein Buch, dann weißt du mehr. :) Merke dir einfach im "nächsten" Schuljahr dich besser und früher über deinen Notenstand zu informieren, selbst wenn sich dein jeweiliger Lehrer genervt fühlt durch deine ständige Fragerei nach Unterrichtsschluss. Solange die Noten noch nicht fix eingetragen sind, kannst du immer noch verhandeln (Referat, Semesterprüfung etc.).
Die Versetzung beruht auf der Leistungsbewertung und die Leistungsbewertung beruht auf den vom Schüler erbrachten Leistungen in den Fächern.
Fertig, aus.
Eine "pädagogische Versetzung" ist nicht vorgesehen.
Details kannst du jederzeit im Schulgesetz sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung nachlesen.
https://bass.schul-welt.de/6043.htm#1-1p50
"(1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung in der Regel am Ende des Schuljahres in die nächsthöhere Klasse oder Jahrgangsstufe versetzt, wenn die Leistungsanforderungen der bisherigen Klasse oder Jahrgangsstufe erfüllt sind.
(4) Ist die Versetzung einer Schülerin oder eines Schülers gefährdet, weil die Leistungen in einem Fach abweichend von den im letzten Zeugnis erteilten Noten nicht mehr ausreichen, so sind die Eltern schriftlich zu benachrichtigen. Auf etwaige besondere Folgen einer Nichtversetzung der Schülerin oder des Schülers ist hinzuweisen. Hat die Schule die Eltern nicht benachrichtigt, so kann daraus kein Anspruch auf Versetzung hergeleitet werden. Unterbleibt die Benachrichtigung, obwohl ein Fach oder mehrere Fächer hätten abgemahnt werden müssen, werden Minderleistungen in einem Fach bei der Versetzungsentscheidung nicht berücksichtigt. Die Benachrichtigung entfällt bei volljährigen Schülerinnen und Schülern."