Nehmen wir an, ein Fahrzeug muss in die Werkstatt (A), weil Verschleissteile ersetzt werden müssen...sagen wir, es handelt sich um Lichtmaschine und Zahnriemen. Nach erfolgter Reparatur muss das Fahrzeug aber zweimal wieder in die Werkstatt gebracht werden, weil der Wagen nicht erfolgreich repariert wurde und ein Ersatzteil (Lichtmaschine) zudem defekt war und erneut getauscht werden musste.
Nun geht innerhalb der Gewährleistungszeit auch das andere Ersatzteil (Zahnriemen) kaputt, weil es minderwertig war. Man beauftragt also eine ANDERE Werkstatt (B) damit, das zweite kaputte Ersatzteil zu wechseln, weil man der vorigen Werkstatt das Vertrauen entzieht. OHNE Absprache mit dem Kunden liefert Werkstatt A jetzt ein Ersatzteil an Werkstatt B, damit Werkstatt B erneut den Wagen repariert. Allerdings weist Werkstatt B NACH der Reparatur darauf hin, dass Werkstatt A schon wieder ein minderwertiges Ersatzteil geliefert hat und ein baldiger, erneuter Defekt zu vermuten ist.
Meine Frage(n):
Erlischt die Gewährleistung durch Werkstatt A im Falle eines neuen Defektes, weil Werkstatt B das Ersatzteil verbaut hat? Und kann von Werkstatt B Gewährleistung verlangt werden, weil diese zwar auf das minderwertige Teil hingewiesen, aber trotzdem verwendet haben? Kurz gefasst: Wer haftet für einen (auf dieses Teil zurückzuführenden) Schaden am Fahrzeug (z.B. Motorschaden bei Riss des Zahnriemens)? Der Kunde muss doch für diesen nicht unüblichen Fall juristisch geschützt sein, oder?
Lieben Dank für etwaige Antworten!