Onlineshop rückwirkend anmelden?
Kann man ihn dann theorteisch ohne irgendwas betreiben (so ne Art Dropshipping)?
Was heißt für dich denn "theoretisch ohne irgendwas betreiben"?
Ohne irgendeine Erlaubnis etc
4 Antworten
Nach § 14 GewO ist das Gewerbe anzumelden, sobald du beginnst. Hast du das versäumt, kannst du es natürlich auch nachträglich anmelden. Diese Verspätung ist aber nach § 146 GewO eine Ordnungswidrigkeit, die in der Regel mit Bußgeld geahndet wird. Und je länger die Verspätung, um so höher das Bußgeld.
Theoretisch kann man alles machen, bis auf das, was man nicht machen kann.
Die Frage gibt so keinen Sinn. Ein Gewerbe muss man anmelden zu dem Zeitpunkt, wo man das Gewerbe betreibt. Ohne irgendetwas ist kein Gewerbe. Und mit irgendetwas wie Dropshipping ist ein Gewerbe.
Auf gar keinen Fall kannst du einen Onlineshop einfach so ohne Gewerbe führen. Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du das verspätet machst, zahlst du zusätzlich Geld. Im Übrigen musst du volljährig sein, ansonsten brauchst du die Zustimmung deiner Eltern und die vom Familiengericht.
Um Steuern musst du dich auch kümmern.
Gewerbe brauchst du unmittelbar, Steuern sind meines Wissens nach zum 31. Juli des Folgejahres fällig. Buchhaltung/Buchführung an sich musst du aber grundsätzlich machen, sonst wirst du das in Zukunft im Leben nicht mehr zusammen bekommen.
Rückwirkend gibts da glaub ich nicht. Sobald du die Absicht hast Geld zu machen brauchst du einen Gewerbeschein, weis ich zufällig weil ich selber mal eine Zeit lang selbstständig war
Muss nicht sein, kann sein das sich Sachen geändert haben. Bin froh nicht mehr selbstständig zu sein :)
Aber doch erst nach einem Jahr?