Online-Mahnantrag: welcher katal. Anspruch bei Rückzahlungsforderung?

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Hier empfehle ich die Katalognummer "37" Ungerechtfertigte Bereicherung da der Schuldner sich hier tatsächlich bereichert. Die Sache (ist leider so, dass Tiere unter das Sachenrecht fallen) wurde vereinbarungsgemäß zurückgegeben, der Kaufvertrag rückabgewickelt nur der Kaufpreis nicht erstattet.

Beim Ausfüllen des Mahnabtrages ist noch unbedingt zu beachten, dass hier die Forderung mit Rückgabe (Datum) der Sache entstanden ist. Auch ist wichtig Angaben zu den Zinsen zu machen. Zeitpunkt ab Verzug (Datum).

Sehr wichtig ist dann beim Antrag auf Vollstreckungsbescheid, dass die Zustellung vom Gericht erledigt werden soll denn die Kosten sind in den gebühren der Gerichtskosten bereits enthalten.

Das wars in kürze!


Inkasso  26.04.2012, 13:12

Vielen Dank für den Stern ;-))

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hallo tsakde,

das mahnverfahren ist meines erachtens nicht notwendig und verursacht nur weitere kosten. die schuldner wurde bereits drei mal angemahnt und hat nicht reagiert. daher ist auch davon auszugehen, dass auch der mahnbescheid wirkungslos bleibt und hiergegen widerspruch eingelegt wird, so dass sie doch die klage einreichen müssen bei dem zuständigen amtsgericht.

daher würde ich sagen, dass es mehr sinn macht, direkt klage einzureichen um so weitere kosten die durch das mahnverfahren entstehen zu umgehen.

ich hoffe ich konnte helfen

juragirl1986


Inkasso  26.04.2012, 11:17

Ich denke sehr hilfreich war das wohl nicht.

Die Gerichtsgebühren betragen eine 0,5 Gebühr und werden bei einer Klage, dem streitigen Verfahren voll angerechnet. Es wären dann nur noch 2,5 Gerichtsgebühren anstatt 3,0 zu bezahlen.

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also das ist so er bekommt den bescheid zugestellt und hat 2 wochen zeit um zu wiedersprechen macht er das gehts vor gericht und ein Richter entscheidet ob oder ob nicht dazu braucht ihr allerdings einen Anwalt der euch vertritt und ein schreiben aufsetzt. wiederspricht er nicht (das wär der beste fall) dann könnt ihr 30 Jahre vollstrecken denn das zählt wie ein Urteil. Also bevor ihr irgendwelche bescheide rausschickt klärt erst mal ab mit nem Anwalt ob das erfolg hat. weil sonst ist ausser spesen nix gewesen weil ihr müsst eure forderung auch beweisen können nur behaupten kann jeder