Reichen die COC-Papiere und ein Kaufvertrag, um Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ausgestellt zu bekommen?
Hallo liebe Community,
ich möchte einen Bootsanhänger aus Belgien kaufen, die Achslast beträgt 500 kg und das Baujahr ist 2008. Der Verkäufer ist Erstbesitzer und hat eine Rechnung, als er den Trailer neu gekauft hat. In Belgien braucht man für Anhänger unter 750 kg keine Papiere und darf sich so einen Anhänger einfach so an ein belgisches Zugfahrzeug hängen. In Deutschland leider anders...
Nun möchte ich diesen Trailer wie gesagt in Belgien kaufen und mit einem Autotrailer importieren.
Ich habe im Moment noch absolut keine Papiere des Anhängers, aber habe schon mit dem Hersteller telefoniert, der ebenfalls aus Belgien kommt. Dieser könnte mir gegen Gebühr COC-Papiere des Anhängers ausstellen.
Meine Frage ist nun, ob ich mit diesen COC-Papieren (weitere Papiere außer dem Kaufvertrag habe ich wie gesagt nicht) den Trailer zulassen kann, ohne dass ich beim TÜV noch hunderte Euros für eine Vollabnahme zahlen muss.
Stellt mir mit diesen beiden Dokumenten die Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 aus oder komme ich trotz COC-Papieren nicht um die Vollabnahme drum herum?
Vielen Dank für Tipps!
Grüße carbonpilot01