Ohg einfach erklärt?

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Außenverhältnis: Die OHG schließt einen (Kauf-)Vertrag mit einem Lieferanten.

Innenverhältnis: Die Gesellschafter einigen sich darauf, dass Gesellschafter A für alle Geschäfte mit einem Umfang >200.000 € die Zustimmung der anderen Gesellschafter benötigt.

Tätigt Gesellschafter A nun einen Auftrag über 300.000 €, ist der Vertrag im Außenverhältnis gültig - weil jeder Gesellschafter grundsätzlich Alleinvertretungsberechtigt ist und die Beschränkung auf 200.000 € gegenüber Dritten nicht wirksam ist.

Im Innenverhältnis kann es aber Sanktionen gegen A geben, da er gegen einen Gesellschafterbeschluss gehandelt hat. Denkbar sind z.B. Schadenersatzforderungen.