ÖPNV und "erhöhtes Beförderungsentgelt"?
Ich möchte einen Zug nehmen, da ich einen wichtigen Termin wahrnehmen muss. Da fällt mir auf, dass ich mein Geld (bar/Plastikgeld) vergessen habe. Ich steige in den Zug ein und werde dann kontrolliert. Den Fahrschein habe ich natürlich nicht, halte aber meinen Ausweis bereit, damit das erhöhte Beförderungsentgelt später entrichtet werden kann. Frage: Dieses Entgelt kostet meines Wissens 60€. Wie weit kann ich mit dieser "Bescheinigung"/ diesem Fahrscheinersatz jetzt fahren? Achtung: Ich fahre NICHT mit einem Fernzug der Deutschen Bahn, sondern mit einem Verkehrsmittel eines Verkehrsverbundes. Der Unterschied besteht darin, dass ein Nachlösen eines regulären Fahrscheins bei letzterem nicht möglich ist. Im DB Fernverkehr geht das.
3 Antworten
Wenn der Fahrschein günstiger als die 60 Euro wäre, bleibt es bei 60bl, sollte er teurer sein, kommen zu den 60 noch die Kosten des regulären Fahrscheins oben drauf. P.s. ein umsteigen mit dem erhöhten entgeld ist nicht möglich. Solltest du es trotzdem tun, kommt eine weitere Strafe auf dich zu. Solltest du mehrmals "schwarz" erwischt werden ist es Vorsatz, was schnell vor dem Richter enden kann
Du gibst Dein Fartziel an - und danach bemisst sich das erhöhte Beförderungsentgelt, selbiges beträgt das Doppelte des regulären Fahrpreises, mindestens aber 60 Euro.
Je nach Verkehrsverbund/Bundesland wirst du trotz der 60€ vor die Tür gesetzt. So hab ich es immer gehandhabt (zumindest wenn ich davon mitbekommen habe).
Die 60€ ersetzen nicht überall deinen Fahrschein. Zudem kostet es nicht pauschal 60€, sondern den doppelten Fahrpreis, jedoch mindestens 60€.