Ist eine "Öffentliche" Hochzeit, mit hupen, lauter Musik usw an Karfreitag erlaubt?
Hi Leute,
also es geht um folgendes: Am Karfreitag war bei mir in der Straße ein Riesenterror.
Da haben welche Hochzeit gefeiert, und jetzt kommts: Die kamen mit 15-20 Autos in die Straße (eine einspurige, viel befahrene "Verbindungsstraße") und "Parkten" dann einfach mal auf der Straße.
Ich konnte 7(!!!) Autos ohne Fahrer ausmachen (teilweise saßen noch andere Personen in den Fahrzeugen, manche waren aber abgestellt wie geparkt!)
Habe das ganze vom Fenster aus gesehen, und die Gäste waren zum teil echt aggressiv gegenüber den anderen Autofahrern (die einfach nur weiter wollten)
Polizei war schnell vor Ort, aber auf die Durchsagen, das die SOFORT die Straße frei machen sollen wurde nicht reagiert, es wurde weiter munter gehupt, getrommelt und in den Autos laut Musik gespielt. Die Gäste liefen zum Teil auf der Straße rum (auch in die Häuser und wieder raus) oder standen einfach nur blöd in der Gegend rum. Alle augenscheinlich total tiefen entspannt, und von der Polizei NULL beeindruckt.
Schließlich kam die Polizei zu Fuß nach vorne (der Verkehr war mittlerweile in beide Richtungen Kilometerweit gestaut) und hat es dann (nach mehrmaligem Auffordern, am ende fast schon anschreien) geschafft, das die wegfahren. Ein paar wurden auch wegen Parken in zweiter Reihe aufgeschrieben. (Woraufhin eine der Gäste einen meiner Nachbarn, der ihr mitteilte das sie aufgeschrieben wurde, aufs übelste beschimpft hat, er sei ein Rassist, und das hier sei schließlich eine Hochzeit usw o.O)
Kaum war die Straße frei, und die Polizei weg, standen schon wieder mehrere Autos "geparkt" auf der Straße, einer sogar falsch rum, und es wurde wieder unglaublich laut.
Habe dann bei der Polizei angerufen, aber bis die nochmal da waren, waren die Autos weg, Anzeige wegen Ruhestörung wollte die Polizei aber auch nicht mehr aufnehmen!
Frage: Ist so etwas überhaupt erlaubt? Karfreitag ist doch ein stiller Feiertag, Tanz- Musik- und Veranstaltungsverbot überall, und dann sowas?
Mich würde auch mal die Strafe interessieren, die man bei sowas zu zahlen hat, und auch, ob das dann als "Gemeinschaft" gilt, oder ob jeder Gast der Musik spielt, oder hupt einzeln zahlen muss.
Es ist ja nicht nur das Parken, sondern der ganze Lärm dabei. WENN man schon unbedingt Karfreitag heiraten muss, kann man das dann nicht komplett privat halten, sondern muss einen ganzen Stadtteil damit nerven?
LG Deamonia
11 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Toleranz Leute!!!
Ich kann Deine Aufregung verstehen, falls Du tatsächlich ein so strenger Christ bist, dass Dir der Karfreitag so hochheilig ist, dass Du rund um die Uhr um Christus trauerst, stundenlang schwarz gekleidet in der Kirche am Grab Wache hältst, keine Musik hörst, im Fernsehen weder Komödien noch Action schaust, keinesfalls Fleisch ist, keinen Alkohol trinkst etc. pp.
Falls Du Dich aber nur darüber aufregst, dass Lärm war und die Straße blockiert war, und Du Dich an jedem anderen Tag genau so aufgeregt hättest, kann ich nur sagen: Etwas Toleranz bitte.
Versuch doch mal, Dich in die andere Seite hineinzudenken:
Höchstwahrscheinlich war es kein christliches Paar - oder kein besonders religiöses. Und höchstwahrscheinlich hat sie niemand darauf hingewiesen, dass sie ihre Hochzeit auf einen stillen Feiertag gelegt haben. (Ein ähnliches Problem hatte hier ein anderer User mit seiner 18. Geburtstagsfeier.) Was also tun, wenn alles schon organisiert, Restaurant reserviert, Essen bestellt, Hotelzimmer gebucht etc.? Man kann das kaum abblasen. Schon gar nicht kurzfristig. Man muss dann gezwungenermaßen am Karfreitag feiern, wenn man es nicht rechtzeitig bemerkt.
Und was die blockierte Straße betrifft: Auf der Hochzeit von Bekannten, in einem kleinen Ort, gab es zum Parken an der Kirche nur die einspurige Durchgangsstraße (für zwei Fahrtrichtungen) + Gehweg. Der Gehweg war natürlich mit ca. 20 Autos zugeparkt und der Durchgangsverkehr hatte so seine Probleme damit, die freie Fahrspur abwechselnd zu benutzen. Als wir nach der Messe zum Gruppenfoto kamen, stand die Polizei schon bereit zum Aufschreiben (oder Abschleppen lassen?). Was waren wir froh, dass sie Mitgefühl hatte und Gnade vor Recht walten ließ. Das wäre keine schöne Hochzeit, wenn jeder Gast Strafe zahlen müsste oder sein Auto bei der Verwahrstelle abholen muss.
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Mir persönlich wäre das egal - Bei mir sind den ganzen Tag viele, sehr viel Kinder vor dem Haus, die sich beschäftigen. Leise ist das auch nicht gerade, aber mir macht das auch nichts aus. Was mich stört ist die Dreistigkeit der Polizei gegenüber - aber da sind wohl unsere Gesetzgeber gefragt. Als Christ erinnere ich mich nicht nur einmal im Jahr an den Tod des Herrn. Schließlich litt und starb Er für meine Sünden.
1.Petrus 3,18 Denn es hat ja Christus einmal für Sünden gelitten, der Gerechte für die Ungerechten, auf daß er uns zu Gott führe, getötet nach dem Fleische, aber lebendig gemacht nach dem Geiste,
lg
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Gegen spielende Kinder hätte ich auch nichts gehabt, auch nichts gegen eine leise Hochzeit, aber das Spektakel hat insgesamt weit über eine Stunde gedauert, mit hupen, trommeln, rumschreien, Nachbarn beleidigen...
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Das kommt auf deinen Wohnort an.
In den Katholischen Wohnorten wie Bayern und co. ist es ein absolutes NoGo und wird auch strafrechtlich geahndet.
Die Evangelischen sehen es nicht ganz so streng. Hier wird es auch strafrechtlich etwas lockerer gehandhabt.
Nichtsdesdo trotz würd ich eine Heirat nie auf Karfreitag legen. Selbst als Atheist nicht.
Aber ein anderes Beispiel was warscheinlich Unwarscheilich währ. Was passiert, wenn das Muslimische Zuckerfest und das Christliche Osterfest zusammenfallen??
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Was passiert, wenn das Muslimische Zuckerfest und das Christliche Osterfest zusammenfallen??
Da gilt wohl der schöne alte Satz: "Cuius Regio, Eius Religio" und Ostern hat dank deutscher Gesetze somit Vorrang. :)
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ich denke nicht, dass ein Standesamt an Karfreitag offen hatte und Kirchen erst recht nicht, also wars kein wirklicher "echter" Hochzeitstermin. Sie haben nur gefeiert, weil alle Beteiligten frei haben.
Und nein, Hochzeitsfeier ist kein Grund zur Übertretung des "stillen" Feiertages. Da haben die Gäste und auch das Brautpaar Pech.
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War eine Muslimische Hochzeit, also keine "Kirche" nötig, und Standesamt und "Kirche" wird ja oft an verschiedenen Tagen gemacht.
Wobei dann auch wieder interessant wäre, ob ein Imam nach deutschem Gesetz an Karfreitag Trauungen durchführen darf.
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Da das Tun und Lassen des Imams in D ohnehin keine rechtsverbindliche Wirkung hat, wird es der Staat auch nicht verbieten.
Du könntest ebenso gut in einem Wald, umzingelt von 3 Eichhörnchen und 2 Bibern, einen Druiden anstiften, dich zu verheiraten. Es zählt ebenfalls nicht, es gilt Ziviltrauung und sonst nix.
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Naja, meine Frage war in dem Fall nicht auf die Wirksamkeit der Trauung, sondern auf die Erlaubnis der Durchführung einer öffentlichen Zeremonie gerichtet.
Die Feiern finden ja meist (zumindest zum Teil) in Moscheen statt, was dann ja wieder öffentlich wäre.
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Die kriegen sowieso ein Bußgeldbescheid. Was die machen ist eine Ordnungswidrigkeit.
Die müssen Lärm vermeiden, wenn es nicht nötig ist.
Karfreitag ist der höchste protestantische Feiertag.