Odeg hat Azubi Monatskarte eingezogen was kann ich tun?
Hallo ihr Lieben!
Es geht nicht darum die Monatskarte generell wieder zu bekommen, das vorweg.
Ich hatte mir am Automaten eine Monatskarte für Azubi/Schüler gekauft aber keine Trägerkarte dazu. Jedenfalls habe ich dann heute von der Schaffnerin der Odeg erklärt bekommen, dass der Fahrschein ohne Trägerkarte nicht gültig ist und prompt 60€ kassiert. Viel Geld für eine Auszubildende aber eigene Dummheit, also ist es halt so. Kommen wir zum Punkt: Sie hat meine Monatskarte allerdings auch gleich eingezogen und selbst wenn ich direkt morgen zum Schalter gehe um mir eine Trägerkarte ausstellen zu lassen, wurde mir gesagt, dass ich die Monatskarte in frühestens zwei Wochen wieder bekomme. (Erst dann wird sie im Kundenservicebüro ankommen und abholbereit sein.)
Frage: Ist das rechtens? In den Beförderungsbedingungen der Odeg kann ich darüber nichts finden. Ich meine ich muss mir dann jetzt für die zwei Wochen Fahrkarten kaufen, die auch auf meine Kosten gehen, dann wäre es ja besser gewesen, ich wäre wirklich „schwarz“ gefahren und hätte nur 60€ gezahlt. Dazu kommt dass meine Monatskarte nach zwei Wochen ja dann eh schon fast abgelaufen ist und ich mir wieder eine neue holen muss. Für mich wäre das sehr viel Geld. Ich hoffe jemand hat eine guteantwort :-)
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Blablabla67/1631346866250_nmmslarge__102_0_499_499_e1ed32237b28be8b78778bae0831cb5e.jpg?v=1631346866000)
Das ist mal wirkliche eine gute Frage! Unsere Mitarbeiter ziehen die Scheine auch immer ein. Ehrlich gesagt fehlt mir da die tarifliche Grundlage. Rufe SOFORT im Odeg Kundendienst Center an und schildere den Fall.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Genau das habe ich getan allerdings kam dabei halt nur raus, dass es 14 Tage dauern wird, weiter nichts. :/
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rolf42/1645728598893_nmmslarge__97_33_424_424_2a386d8ae008cfb79ab3214e9ff9d841.jpg?v=1645728599000)
In den Beförderungsbedingungen der Odeg kann ich darüber nichts finden.
Wo hast du denn nachgesehen?
In den Beförderungsbestimmungen der ODEG (http://odeg.de/files/6114/9699/8037/ODEG_Tarif-Befoerderungsbestimmungen_gesamt_20170609.pdf) steht unter Nr. 7.1:
Fahrausweise, die entgegen den Vorschriften der Beförderungsbedingungen oder des Beförderungstarifs benutzt werden, sind ungültig und werden eingezogen; dies gilt insbesondere für Fahrausweise, die
(...)
(3) ohne bzw. nicht mit vollständig ausgefüllter gültiger Kundenkarte genutzt werden
(...)
In den vorgenannten Fällen (1) bis (10) wird das Beförderungsentgelt nicht erstattet.
(Die "Trägerkarte" wird hier als Kundenkarte bezeichnet.)