Obligatorische Gerichtsbarkeit?
Lerne gerade für eine Prüfung über europäisches Wirtschaftsrecht und bin über den Begriff „Obligatorische Gerichtsbarkeit“ gestoßen und finde keine klare Definitionen dazu im Netz.
Begriffszugehörigkeit: Supranationalität (EU)
Wäre super nett, wenn mir hier ein kluger Kopf weiterhelfen könnte und mir eine Definition geben könnte☺️
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
Deutschland gehört zu den Staaten, die nach wie vor die obligatorische Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Artikel 36 Abs. 2 des IGH-Statuts nicht anerkannt haben.
https://www.blaetter.de/ausgabe/2007/juli/fuer-eine-anerkennung-des-internationalen-gerichtshofes
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
![](https://images.gutefrage.net/media/user/heurekaforyou/1508799112724_nmmslarge__193_29_523_523_618b0d4bca1a805a59d51a4f2f3dcbb3.png?v=1508799113000)
heurekaforyou
05.06.2022, 19:03
@hooolllll
Vielleicht solltest du einfach mal den Link anklicken, um weitere Informationen zu erhalten.
Danke, geht vorrangig allerdings um Österreich als Eu-Staat. Konntest du nicht wissen :)