Obfachlos?

6 Antworten

Ja, denn du kannst vollzeit arbeiten, oder auch nochmal eine Lehre machen


Struppi3653 
Beitragsersteller
 03.09.2023, 22:42

Würde ich dann unterhalt bekommen.

Laut Anwalt nein wenn im 3 Jahr abgebochen habe

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mondfaenger  03.09.2023, 22:43
@Struppi3653

Nein, dein Anwalt hat Recht. Du hast deine Ausbildung abgebrochen. Nun ist dein Vater raus aus der Unterhaltspflicht.

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Wenn du in Ausbildung bist, müsste er dir Unterhalt, daher praktisch deine Wohnung zahlen. Es ist also nicht so, dass man einfach so auf der Straße landet. Wenn man aber nichts leistet, darf man auch nicht erwarten, dass jemand anderes für einen die Rechnungen zahlt.


mondfaenger  03.09.2023, 22:42
, daher praktisch deine Wohnung zahlen

Das kommt immer noch darauf an, wie hoch die Ausbildungsvergütung ist.

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behance  03.09.2023, 22:44
@mondfaenger

Hätte er so viel Kohle, wäre er eh nicht auf Unterhalt angewiesen...

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mondfaenger  03.09.2023, 22:48
@behance

Der Unterhalt ist sicher nicht so hoch, dass er damit eine Wohnung finanzieren kann. Der Bafög-Satz beträgt momentan 934 Euro. Davon wird das Ausbildungsentgelt abgezogen, Kindergeld bekommt er auch, die Eltern müssen nur den Differenzbetrag bezahlen.

Im vorliegenden Fall nichts, weil er ja seine Ausbildung abgebrochen hat.

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mondfaenger  03.09.2023, 22:51
@behance

Mehr jedenfalls als dein Beitrag!

Wenn du in Ausbildung bist,

Ist er aber nicht! Was soll also deine Antwort!

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behance  03.09.2023, 22:54
@mondfaenger

du bist so schlau ich fall vom stuhl

andere schreiben, er sitzt jetzt auf der strasse. ich finde dass es auch wichtig ist zu sagen, dass in diesem staat aber keiner einfach fallen gelassen wird, man muss halt nur was machen. deshalb habe ich auch beschrieben, wie es sein könnte, würde er sich mehr anstrengen

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mondfaenger  03.09.2023, 22:55
@behance
du bist so schlau ich fall vom stuhl

Das weiss ich auch ohne dass du es mir sagst.

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Ja, er macht ein neuen Türschloss in die Tür und dann bist du draussen.

Alles andere ist Theorie. Also such dir am besten eine WG und miete dich da ein. Der Staat hilft dir mit Wohngeld.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, kann er.

Und Du bist alt genug, um endlich erwachsen zu werden und den Sinn des Lebens zu begreifen.

Ja, kann er! Du bist volljährig, machst weder eine schulische noch berufliche Ausbildung, also ist dein Vater noch nicht mal unterhaltspflichtig und auch nicht verpflichtet, dich bei ihm wohnen zu lassen.