Notstromkreis ( eigener FI? )

3 Antworten

eine notbeleuchtung braucht keinen FI. dagegen sollten mindestens zwei stromkreise bei mehreren notleuchten vorhanden sein. immer abwechselnd verlegt. wenn ein kreis ausfällt muss die benachbarte leuchte mit dem anderen stromkreis funktionieren damit man im notfall nicht vollkommen im dunkeln steht.

ein Personenschutzschalter, (FI Schalter - neudeutsch RCD) ist nur dann von Nöten, wenn die Gefahr des Berührens spannungsführender Bauteile bei Benutung durch einen Laien besteht, und oder die Brandschutzvorschriften eine rasche Abschaltung bei Erdschluss fordern, besonders in Brandgefährdeten Bereichen im EX Bereich, oder wenn die Leitungen ungeschützt direkt entlang metallischer konstruktionen verlegt werden....

für eine Notbeleuchtung ist die Verwendung eiens RCD eher kontraindiziert. hier wird viel eher mit niedrig bemessenen Leitungsschutzschaltern gearbeitet.

bei Zentraler Stromversorgung z.b. über eine USV muss die Leitung je nach Anforderung als Brandlastkabel ausgeführt werden. je nach Funktionsdauer F30, F60 oder F90

all diese Anforderungen entfallen, wenn die leuchten dezentral mit Notstrom versorgt werden. sprich ihren Akku an Board haben.

lg, Anna