Notenänderung nach Zeugniskonferenz?

6 Antworten

Nein.

Ausgenommen sind "Tippfehler": Wenn du auf deinem Zeugnis bei der Übergabe einen Fehler bemerkst, solltest du es zurückgeben und um Korrektur bitten.

Sowas passiert bei 1000 Schülern jedes Jahr 3× bis 4×, gilt aber nicht als Notenänderung.

VG

Das dürfte wie nahezu alles andere vom Bundesland und der Schulform abhängen.

Bei mir an der Berufsschule ist's ohne weiteres möglich. In unseren Zeugniskonferenzen (die wohl nicht ohne Grund nicht "Notenkonferenz" heißen) wird lediglich protokolliert, ob ein Schüler ein besonderes Zeugnis erhält, weil er beispielsweise den Schnitt für den Abschluss nicht geschafft hat und deshalb ein Abgangszeugnis bekommt. Einzelne Noten werden da keine beschlossen.

Wenn er nun beispielsweise sowieso den nötigen Schnitt locker erreicht hat, ist es unter Umständen vollkommen unabhängig von der Einzelnote bei mir, welches Zeugnis es gibt. Insofern könnte ich die auch nachträglich noch ändern, ohne dass neu konferiert wird. Nur wenn sich an der Art des Zeugnisses oder einem Vermerk (Klassenziel nicht erreicht oder sowas) etwas ändern würde, müssten wir eine neue Konferenz einberufen.

Bei den Gymnasialklassen bei uns im Haus sieht's anders aus. Bei denen wird jede Note in der Konferenz vorgelesen und "beschlossen". Da Konferenzbeschlüsse bindend sind, dürften Änderungen da nur noch mit sehr gutem Grund und großem Aufwand möglich sein. Der Zusatzaufwand wäre dann wohl mindestens eine weitere Konferenz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Ja, ich glaub schon. Wenn der Schüler sich sehr schlecht verhält etc.

Aber ich denke eher bei Verhaltens- und/oder Mitarbeitsnote.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Selber Schülerin- Ich muss noch viel lernen, aber liebe es!

Soweit ich weiss nur mit triftigem Grund möglich.