Notdienst erstes Lehrjahr? (SHK)?

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Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit Sicherheit während der Ausbildung nicht erlaubt, schon gar nicht im 1. Lehrjahr!

Du kannst den Notdienst begleiten, dabei Hilfestellungen geben oder unter Aufsicht des Gesellen selber Arbeiten ausführen. Und das auch nur, wenn Du bereits das
18. Lebensjahr erreicht hast. Bis dahin gilt für Dich das JArbSchG: Nachts und an Sonn- und Feiertagen darfst Du nicht beschäftigt werden.
Aber da Du die Schaltberechtigung ohnehin noch nicht erlangt hast, darfst Du eine Maschine nach der Reparatur erst gar nicht allein wieder in Betrieb nehmen.

Wende Dich an die zuständige Stelle (Kammer). Dort wird man Dir gerne weiterhelfen. Auch bei der Suche nach einem Ersatz-Ausbildungsplatz.


Kyoshi291 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 17:32

Viele Dank für die Hilfreiche Antwort!

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