Notdienst erstes Lehrjahr? (SHK)?
Hallo, ich hab nichts im Internet direkt dazu gefunden, deswegen frage ich hier. Mein Betrieb meint mir den Notdienst im Anlagenmechaniker SHK Bereich im 1 Lehrjahr auf zudrücken, obwohl ich die Dinge alle noch gar nicht kann. Nur weil in der Firma Personalmangel herrscht. Ich bin mir sehr sicher das ich das nicht tun muss, und es auch gesetzlich sicherlich nicht erlaubt ist. Ich würd mich freuen wenn mir jemand helfen könnte… Ich weiß nicht was ich tun soll außer vielleicht den Betrieb zu wechseln…
1 Antwort
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Mit Sicherheit während der Ausbildung nicht erlaubt, schon gar nicht im 1. Lehrjahr!
Du kannst den Notdienst begleiten, dabei Hilfestellungen geben oder unter Aufsicht des Gesellen selber Arbeiten ausführen. Und das auch nur, wenn Du bereits das
18. Lebensjahr erreicht hast. Bis dahin gilt für Dich das JArbSchG: Nachts und an Sonn- und Feiertagen darfst Du nicht beschäftigt werden.
Aber da Du die Schaltberechtigung ohnehin noch nicht erlangt hast, darfst Du eine Maschine nach der Reparatur erst gar nicht allein wieder in Betrieb nehmen.
Wende Dich an die zuständige Stelle (Kammer). Dort wird man Dir gerne weiterhelfen. Auch bei der Suche nach einem Ersatz-Ausbildungsplatz.
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