Notar Vorvertrag beide Parteien beauftragt jetzt nur ich zahlen. Bitte um hilfe?

7 Antworten

Da beide Parteien diesen Notar beauftragt haben müssen beide zahlen

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 - (Notar, vorvertrag)

GGImmo  02.09.2024, 10:57

Das habt Ihr als Käufer unterschrieben? Wo? im Büro des Maklers?

158cmJockey  02.09.2024, 10:10

Das ist falsch.

Bei gesamtschuldnerischer Haftung ist der Gläubiger berechtigt, an den Schuldner seiner Wahl zu gehen.

Er kann die 100% von euch fordern und ihr müsst dann 50% von dem anderen holen.

Also du musst es immer bezahlen, es ist nur die Frage, ob du den Eigentümer auf die 50% verklagst.

Marion904 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:17
@Marion904

Warum steht das dann nicht mit im Vertrag?

Warum soll dein Vertragspartner dafür aufkommen, das du den Vertrag gekündigt hast? Den Sachaden für den Notar hast du angerichtet, nicht dein Vertragspartner.

Wenn du nachweisen könntest, das der Notarvertrag unredlich währe könntest du gegen den Notar vorgehen, nicht aber gegen den Vertragspartner, der trägt ja keine Schuld an deiner Entscheidung zurückzutreten.


Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:05

Im Vertrag steht der diesen Vertrag wollte in diesen Fall beide Parteien Käufer und Verkäufer. Beide haben ihn beauftragt.Und es steht auch drin wenn es nicht zustande kommt muss der ihn beauftragt hat bezahlen.

Der Verkäufer hat Sachen verschwiegen es war ein älteres Haus und wollte dazu auch keine weiteren Informationen angeben. Er hat Sich auch abgesichert mit diesen Vorvertrag.

Nur der Verkäufer hat seine Sachen im Vorvertrag festgehalten .Der Notar hat unsere Seite nicht erfragt oder der Makler Verkäufer. Ist OK aber dann passt der Vorvertrag nicht.

Es ist die Sache er hat dadurch Vorteile und eine Absicherung so wie wir .

Warum sollte ich sein Teil zahlen wenn es im Vertrag anders drin steht.

Bergfex49  02.09.2024, 10:38
@Marion904

wenn ihr beide den Notar beauftragt habt, dann haftet ihr auch beide für die Notarkosten, das schreibst Du ja auch so. Dem Notar ist es weitgehend egal warum und wer vom Vertrag zurücktritt. Er konnte ja auch nur das beurkunden, was ihm die Vertragsparteien mitgeteilt haben. Hat er falsche oder unzureichende Informationen bekommen, ist das nicht sein Verschulden.

die offenen Kosten macht der Notar bei einem der beiden Vertragspartner in voller Höhe geltend. Ausgleichen müssen sich die Kostenschuldner untereinander, das kann nicht Aufgabe des Notares sein.

Die endgültige Kostentragungspflicht wäre dem notariellen Kaufvertrag vorbehalten geblieben, aber auch dann hätte der Notar das Recht, die Kosten von dem zu fordern, der ihn beauftragt hat.

Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 11:02
@Bergfex49

Danke für die Nachricht natürlich trage ich zur Hälfte die Kosten.

Und ja der Notar wurde von beiden beauftragt. Ich überweise die Hälfte.

Warum stellt mir dieser Notar die gesamte Rechnung? Wenn der Verkäufer das Geld nicht hat das er diesen Notar auch nicht beauftragen und muss im Vertrag deutlich machen das im Fall wenn es nicht zustande kommt der Käufer alles zahlen soll.

Aber

Marion904 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:21
@Bergfex49

Vielen lieben Dank für die Antwort

Ich würde leider ziemlich Link reingelegt und habe es rechtzeitig gemerkt. Es ging um eine Immobilie in Zittau.

Notar habe ich gezahlt damit ich Ruhe habe

  1. Das ist kein Vorvertrag, sondern der Entwurf eines Kaufvertrages
  2. Das eingestellte Schriftstück ist eine Vollmacht an den Makler in Deinem Namen den Notar mit dem KV-Entwurf zu beauftragen.
  3. Die Gebühren des KV bezahlt üblicherweise der Käufer
  4. Kommt der KV nicht zustande, muss die Partei, die den Kauf abgesagt hat, die Gebühr für die Errichtung des Entwurfs bezahlen
  5. Wenn dieses Schriftstück außerhalb der Geschäftsräume des Maklers unterschrieben wurde, dann könnt Ihr eventuell Euer Widerrufsrecht geltend machen, wenn der Makler Euch darauf nicht hingewiesen hat. Ob dieses Widerrufsrecht tatsächlich besteht, ist in der Rechtsprechung umstritten
  6. Wenn der Makler Mitglied im IVD-Immobilienverband Deutschland ist, dann habt Ihr noch die Möglichkeit, Euch kostenlos an den Immobilienombudsmann zu wenden
  7. Ansonsten kann ich Euch nur empfehlen einen Fachanwalt zu konsultieren
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Marion904 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 19:26

Danke für so eine wundervoller Antwort. Ich habe jetzt alles gezahlt für die anderen auch.

Ich finde es einfach nur sehr Link Sachen zu verschweigen auf ein Vorvertrag zu drängen dann steht im Vorvertrag nicht was ich gerne im Vertrag festgehalten hätte.

Nur der Verkäufer hat seine Angaben gemacht ich würde auch nicht drum gebeten meine Sachen mit aufschreiben zu lassen. Dann lag der Vertrag vor und Schock.

Nicht Mals eine genaue qm Angabe vom Grundstück war drauf.

Und viele andere Sachen

Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:52

Vielen lieben Dank

was war denn bitte der Inhalt des Vorvertrages und warum wurde noch kein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen. wofür musste für einen Vorvertrag ein Notar eingeschaltet werden. Nach $ 311b BGB bedarf erst der notarielle Kaufvertrag der notariellen Beurkundung.

Bei einem Grundstückskaufvertrag hat jede Partei bis zur Beurkundung das Recht, von dem Vertrag Abstand zu nehmen  Denn nach § 311 b BGB gibt es keine Bindung der Parteien, wenn die gesetzliche Form (Beurkundung) nicht eingehalten ist. Oder anders ausgedrückt: Erst mit Beurkundung entsteht die Bindung. (lt. einer Entscheidung des BGH).

Wenn ihr, wie Du schreibst, Gesamtschuldner seid, dann kann sich der Notar aussuchen von wem er den gesamten Betrag fordern kann. Wie ihr im Innenverhältnis, also zwischen Käufer und Verkäufer, die Kosten regelt ist euer Problem.

Den Notar zahlt immer der Käufer, auch den Entwurf.

Redet mit dem Notar, dass ihr auf jeden Fall ein Haus kauft und den Vertrag bei ihm macht...

Unser hatte sich darauf eingelassen und wir hatten 6 Monate später bei ihm einen Vertrag gemacht.


Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 16:52

Danke für die Antwort

Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:14

Bei uns steht der ihn beauftragt somit Käufer und Verkäufer auch wenn es nicht zustande kommt. Der Verkäufer hat somit ja auch das in Anspruch genommen und muss für die Leistung haften.

Schließlich wollte er es so schnell wie möglich

Marion904 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 10:07

Wir möchten dieses Haus nicht leider haben wir hier schon so viel aufgelöst.

Aber der Makler / Verkäufer hat uns lange hingehalten mit auf Erbschein warten und Urlaub.

Viele Sachen sind erst beim Vortrag herausgekommen.

Das ist nicht unsere Schuld