Non binary name überfordert?


17.07.2021, 19:37

Bitte kein Hass

3 Antworten

Solange du deinen eigenen Namen haben willst, ist doch alles kein Problem.

Wenn du ihn ändern willst: es gibt jede Menge neutrale Namen, z.B. Skyler, Kim, Dani usw.

Inofiziell kannst du dich so nennen. Willst du es offiziell im Ausweis haben, muss das genehmigt werden. Du kannst einen Antrag auf Namensänderung stellen (dazu brauchst du aber einen "wichtigen Grund")

Der "wichtige Grund" bei dir wäre deine Geschlechtlichkeit. Die muss bescheinigt werden - wie und im welchen Umfang, ändert sich immer mal.

Meine letzte Info: "Wer einen guten Grund anführen kann und seinen Namen ändern möchte, kann das bei der zuständigen Verwaltungsbehörde der Stadt oder Gemeinde, in der er gemeldet ist, tun. Neben dem ausgefüllten Antrag müssen Sie einige Unterlagen einreichen, etwa eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses sowie eine Bescheinigung, dass der Name den Namensträger seelisch belastet. Eine solche Bescheinigung sollte von einem Psychotherapeuten oder Psychiater ausgestellt werden."

http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/BJNR000090938.html

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bisexuell, das Leben ist bunt!

KarlKlammer  18.07.2021, 01:03
Der "wichtige Grund" bei dir wäre deine Geschlechtlichkeit. Die muss bescheinigt werden - wie und im welchen Umfang, ändert sich immer mal.

Wenn man da mit Geschlechtlichkeit ankommst wird es aber nichts mit dem NamÄndG. Dann ist man beim TSG. Mit Gerichtsverfahren, zwei Zwangsbegutachtungen, der monatelangen Verfahrensdauer und den Kosten von durchschnittlich um 2000€.

An Gerichtsverfahren und Begutachtung änderte sich in den letzten Jahrzehnten nichts. Das Bundesverfassungsgericht stellte allerdings einiges zum TSG fest; wie ebend den Eintrag zu divers, die Streichung des Geschlechtseintrags; oder dass der Sterilisationszwang nicht zulässig ist.

Mit einer unionsgeführten Regierung wird sich daran auch im Wesentlichen nichts ändern. Wobei beim Bundesverfassungsgericht mal wieder eine Verfassungsbeschwerde eingereicht wurde; das Urteil könnte interessant werden. Das BVerfG hat in 40 Jahren mehr Gesetzgebung zu dem Thema gemacht als die Legislative. https://freiheitsrechte.org/selbstbestimmter-geschlechtseintrag/

Ja, man kann seinen Namen ändern.

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wann-kann-ich-meinen-namen-ändern?full=1

Aber bitte denk daran, dass man keinen unisex Namen haben muss, um Nicht-Binär zu sein!

Wenn du dich mit einem Unissex Namen aber besser fühlst, ist es genau so gut.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selber Teil des Non-Binary Spektrums.

So, ich beantworte das mal der Reihe nach:

Wenn dein Name einem Geschlecht zugeordnet ist und du ihn behalten möchtest, kannst du zum Beispiel gegengescglechtlich gegenderte Wörter benutzen, also: "Das ist Tobias. Tobias ist Schulerin." Oder "Das ist Lena. Lena ist Schüler." Du musst deinen Namen auch nicht ändern, um nicht-binär zu sein.

Falls du ihn ändern möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten, einen schönen Namen zu finden:

  • Einen Spitznamen von deinem alten Namen oder deinem zweiten Vornamen.
  • Du bittest deine Eltern, einen Namen für dich zu finden.
  • Du schaust Namenslisten im Internet durch.
  • ...

Irgwbwann wird dir wahrscheinlich ein Name Begegnen, der die gefällt und sich gut anfühlt. Üblicherweise probierst du den dann im Alltag aus und schaust, ob er zu dir passt. Wenn nein, änderst du ihn wieder. Wenn ja, dann behältst du ihn und änderst ggf schon ein paar Dokumente (Büchereiausweise, Mitgliedschafen in Vereinen, sowas).

Offiziell kannst du ihn dann legal über das Transsexuellengesetz oder so halb legal über das Personenstandsgesetz ändern, eine Erklärung beim Amt reicht wahrscheinlich nicht.