Nichteinhaltung eines gerichtlichen Beschlusses

5 Antworten

kommt auf den beschluss na. wenn da drin steht das er die kinder zum beispiel alle 14 tage sehen "kann" bedeutet das nicht das er das auch muss.

Klar ein richterlicher Beschluss ist einzuhalten, egal wer dafür geklagt hat


Grinzz  09.08.2013, 11:04

Und wegen was willst du hier eine Anzeige schalten? Und bei wem?

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Aspirin  09.08.2013, 11:34
@Grinzz

ein richterlicher Beschluss ist einzuhalten

Was ist an dieser Aussage falsch?

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Grinzz  09.08.2013, 13:55
@Aspirin

Was ist an dieser Aussage falsch?

Nichts. Aber die Frage war, ob es eine Möglichkeit gibt den Kindsvater deswegen anzuzeigen und wenn ja, bei wem. Und du musst zugeben: Darauf geht deine Antwort nunmal nicht ein ;-)

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Aspirin  10.08.2013, 07:55
@Grinzz

in der Frage war es nicht ersichtlich weswegen, und wurde erst NACH meiner Antwort erwähnt.

.....und Hellsehen kann ich leider nicht.

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definitiv ist es so, dass er seine Kinder alle 2 Wochen hat, nun habe ich geheiratet, am Heiratswochenende wäre sein WE gewesen, und diese einmalige Nichteinhaltung seines Rechtes auf Kindsbesuch hat er gerichtlich geklagt, nun nimmt er dieses beschlossene Recht aber nur sporadisch war, wenn es ihm halt gerade reinpasst. und wenn mich ich an einen Beschluss zu halten habe, muss er es doch auch -> man hat ja auch Pläne an den spärlichen kinderfreien Wochenenden, und wir müssten z B. dieses WE Konzertkarten verfallen lassen, nur weil er sie nicht haben will ??!!


Grinzz  09.08.2013, 11:10

Du kannst, wenn du mit dem Kindsvater eine Verinbarung hast und dieser die Vereinbarung nicht einhält, auf den Ersatz des dadurch entstandenen Schadens klagen. In deinem fall wären das also die Konzertkarten oder ein Kindermädchen, das dann zu bestellen gewesen wäre (was ja hier nicht geschehen ist...). Diese Vereinbarung müsstest du aber nachweisen - und da wird es meist schwierig...

Du kannst dem Vater ja vorschlagen, dass er in Zukunft sein Recht bei dir "anmelden" soll...

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Auf Deutsch: der Papa hat sich das Recht erkämpf, die Kinder sehen zu dürfen und nun willst Du ihn darauf verpflichten?

scheinbar dreht es sich um die (festgesetzte) besuchzeiten, das du zu dieser zeit zu hause bist ? und der vater nicht kommt, einklagen kann man sowas nicht, nur solltest du, die nicht eingehaltene zeiten aufschreiben, bei mehrmaliger fehlverhalten, solltest du den vater schriftlich in kenntnis setzen, das er bei besuch, es schriftlich-telefonisch dir mitzuteilen hat, damit du, nicht umsonst wartest, und das kind die hoffnung jedes mal genommen wird (nicht zumutbar)