Nicht verdeckbares Tattoo bei der Bundeswehr?
Guten Tag, ich möchte Offizier bei der Bundeswehr werden habe aber hinter dem Ohr ein kleines Tattoo. Es würde sich mit einem Pflaster abdecken lassen. Allerdings überlege ich es beim Assessment Center mit Schminke zu verdecken, damit es dort nicht auffällt. Kann mir das Probleme bereiten?
4 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr, Wehrdienst
Tattoos sind für die Bundeswehr grundsätzlich kein Problem, auch nicht im sichtbaren Bereich. Ein absoluter Ausschlussgrund wäre nur, wenn das Tattoo rechts- oder linksradikale, extremistische, entwürdigende, sexistische, diffamierende, gewaltverherrlichende oder menschenverachtende Dinge zeigt.
Steht in der ZDV A-2630/1:
603. Körpermodifikationen und Körperbemalungen sind mit folgenden Einschränkungen erlaubt:
(...)
Sie dürfen die körperliche Leistungsfähigkeit nicht einschränken sowie die Bedienung und die Funktionsfähigkeit von Ausrüstung, Waffen und Gerät nicht beeinträchtigen.
Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen, an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen. Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.
Die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die Abdeckpflicht.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Bundeswehr
Unproblematisch. Einfach lassen.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst
Laß die Tätowierung getrost offen.
Hinterm Ohr ist harmlos. Im Gesicht wäre es ein Ausschlußgrund.