Nicht leiblicher Vater will Vaterschaft aberkennen?
Vorneweg. Mein Ex wusste seit meiner Schwangerschaft (sind da erst erneut zusammen gekommen) dass er nicht der leibliche Vater ist. Er war bei der Geburt mit dabei und hat, als das Mädel ca. 3 Jahre alt war, eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben. Auf eigenen Willen! Ich habe ihn mehrmals gefragt ob er das wirklich machen will.
So… ich habe mich vor ca. 5 Jahren (und 2 weiteren gemeinsamen Kindern) von ihm getrennt. Seitdem besteht so gut wie kein Kontakt mehr zu den Kindern (allen).
nun meinte er gestern per what’s App, dass er die Vaterschaft aberkennen möchte und einen DNA Test für die 2 anderen…
die Tests kann er gerne haben. Kein Thema. Die Vaterschaft aberkennen, nein… hat einfach aus dem Grund, weil man Kinder nicht einfach abschiebt wenn man keinen Bock mehr drauf hat. Ich vermute, dass es daran liegt, da er neu verheiratet ist, diese Dame ein Kind mit in die Ehe gebracht hat und er nun einfach n anderes Kind dafür los werden will.
bin ich da richtig informiert, dass wenn er in dem Wissen, dass er nicht der Vater ist die Anerkennung unterschrieben hat, dass er das dann nicht einfach wieder abtreten kann?
und es wissen viele, dass er es wusste. Daher kann er mit „ich weiß von Nix“ nicht kommen.
7 Antworten
Er kann es versuchen und wird dabei wahrscheinlich auch erfolgreich sein.
Gründe dafür sind unter anderem:
- Sie hatten zum Zeitpunkt der Empfängnis keinen Geschlechtsverkehr mit der Mutter.
- Sie haben die Gewissheit, dass Sie zum Zeitpunkt der Empfängnis unfruchtbar waren.
- Die Mutter des Kindes hatte zum Zeitpunkt der Empfängnis Geschlechtsverkehr mit einem weiteren Sexualpartner.
- Ein Vaterschaftstest schließt Sie als biologischen Vater des Kindes aus.
https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/vaterschaft-aberkennen
Aber er wusste ja, dass er nicht der leibliche Vater ist. Und das wissen auch genug andere, dass er da wusste. Also fallen die Punkte schon mal raus
Damals hat er wahrscheinlich in liebevoller Überschwänglichkeit und Erwartung einer tollen liebevollen Beziehung zu dir und zum Zeichen dessen, dass er dich auch mit einem unehelichen Kind respektiert und liebt die Vaterschaft anerkannt. Ihr habt auch zwei eigene Kinder. Du hast dich getrennt, nun muss er zur Strafe dafür, dass er dich einst liebte für 3 Kinder zahlen und eines ist nicht mal von ihm. Ich schätze, er bereut nichts so sehr in seinem Leben, wie die Vaterschaftsanerkennung für das 3. Kind. Und du fürchtest nichts mehr, dass er diese Vaterschaftsanerkennung erfolgreich rückabwickeln kann, weil dir dann der Zahlvater für ein Kind fehlt. Wer hier charakterschwach ist, beurteile ich nicht. Ich schätze, er wird er schwer haben, die Vaterschaftsanerkennung zurückzunehmen. So einfach ist das nicht. Denn auch der Staat will Zahlväter. Kannst dich also glücklich schätzen, die generelle Rechtsprechung auf deiner Seite zu haben.
Zum Thema "man schiebt kein Kind ab": Das ist richtig. Aber er schiebt das 1. Kind nicht ab. Es gibt keinen Kontakt (Das ist nicht schön und warum nicht?) also keine emotionale Bindung und es ist genetisch nicht sein Kind. Also: Was schiebt er da ab?
Offenbar kann dein Ex-Partner die Vaterschaft nicht mehr aberkennen:
Ab dem Augenblick, da Sie berechtigte Zweifel an der Vaterschaft zu Ihrem Kind hegen (weil sie beispielsweise vom Seitensprung der Partnerin erfahren haben), haben Sie zwei Jahre Zeit, eine Anfechtungsklage vor dem zuständigen Familiengericht zu erheben. Handeln Sie innerhalb dieser Frist nicht, haben Sie später keine Möglichkeit mehr, die Vaterschaft anzufechten.
Dein Ex-Partner wusste zudem von vornherein, dass er nicht der biologische Vater des Kindes ist. Er hat bewusst der rechtlichen Vaterschaft zugestimmt. Die Frist zur Aberkennung wäre außerdem längst abgelaufen.
Die Frist für einen Vaterschaftstest bezüglich eurer gemeinsamen Kinder beträgt 3 Jahre und ist ebenfalls abgelaufen.
Lies mal hier:
https://www.dahag.de/c/ratgeber/familienrecht/vaterschaft-aberkennen
Ich hab mich schon durch einiges durch gelesen. Leider finde ich halt Nix, wo der Mann vor Anerkennung davon wusste, dass er nicht der leibliche Vater ist.
Das wäre in eurem Fall auch egal, da die Frist zur Aberkennung längst abgelaufen ist. Ihr seid seit 5 Jahren getrennt. Dein Ex-Partner hätte vor Jahren schon einen Vaterschaftstest erwirken müssen, in dem seine biologische Vaterschaft ausgeschlossen worden wäre.
Die direkte Antwort ob ja oder nein, kann ich Dir auf Deine Frage nicht geben. Aber wäre ich Du, würde ich im Rathaus meiner Stadt anrufen und mich durchfragen, wer mir die Auskunft geben kann. Da gibt es ja ein Amt für und Regeln / Bestimmungen. Da wird man Dir Deine Frage beantworten können.
Ich werden heute Mittag definitiv erst mal meinen Anwalt anrufen. Der weiß da eventuell auch mehr…
Der ist doch aber noch gar nicht vonnöten. Der Anruf beim Rathaus kostet Dich praktisch nichts - außer Telefongebühren. Und dann bekommst Du die Antwort kostenlos serviert.
Aber ob die auf sowas spezielles ne Antwort wissen? 🧐
Wenn 3 Jahre vergangen sind, hat er kein Recht mehr auf einen Vaterschaftstest.
Sonst würde ja jeder nach ner Trennung einen wollen ^^
Wollte mein Ex auch (das Kind sieht aus wie er), als es um den Unterhalt ging.
Abgelehnt!
Also nein. Man kann nicht mal eben antreten und abtreten wie man das gerne möchte
Das war auch mein Gedanke, vor allem weil er ja wusste, dass er nicht der leibliche Vater ist. Meines Erachtens kann man halt Kinder nicht so an- und aberkennen wie es einem grade passt.
Aus welchem Grund genau? Er wusste es ja?