Neugeborenes besuchen bei Trennung?

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Rein rechtlich gesehen, hast du derzeit noch gar keine Rechte, da die Vaterschaft nicht anerkannt ist.

Rein menschlich gesehen, da ihr ja Beide wisst, dass es so bald wie möglich erledigt ist, sollte sie dir natürlich die Möglichkeit geben ab und an deine Tochter zu sehen.

Ich kann es immer nicht nachvollziehen, wenn Mütter sich nach der Geburt so verweigern! Sie sollte froh sein, dass du offenbar ein Vater bist der sich auch kümmern wollen würde.

Und ihre Aussage, was das Amt betrifft, ist natürlich Tinnef! Gerade Anfangs sollte das Baby viel und kurzen Besuch vom Kindsvater haben. Es geht ja auch darum eine Bindung aufzubauen!

Natürlich würden manche Mütter es lieber sehen, wenn der Kindsvater zwar zahlt, sich aber ansonsten in Luft auflöst.

Da sie jetzt schon so ein Theater macht, kannst du dir in etwa ausmalen was die nächsten Wochen / Monate auf dich zukommen wird.

Das Jugendamt wird da auch keine große Hilfe sein, denn die können überhaupt nichts regeln. Das obliegt in erster Line euch oder eben einem Familiengericht.

Du solltest sie nochmals eindringlich bitten, dir den Kontakt zu ermöglichen. Es geht nicht darum Stunden bei ihr zu verbringen, sondern das Baby einfach mal eine halbe Stunde zu halten, zu wickeln, zu schmusen etc.

Was du tun kannst außer nochmal mit ihr zu reden: dir einen guten Anwalt für Familienrecht suchen und dich auf einen ewigen Kampf vorbereiten. Sieh zu, dass ihr schnell eine Umgangslösung findet und diese auch schriftlich festhaltet. Ebenso, dass die Formalitäten erledigt werden in Punkto Vaterschaftsanerkennung, aber auch gleich die Beantragung der gemeinsamen Sorge. Das könnt ihr problemlos beim Jugendamt machen, falls sie nicht auch da quer schießt.

Und es gibt im übrigen keine Gesetzesgrundlage, die besagt, dass man sein Kind nicht sehen darf, solange die Kindsmutter im Wochenbett ist.

Das Gesetz ist da sehr eindeutig:

§ 1684 BGB:

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1684.html

Wenn die Vaterschaft noch ungeklärt ist (zumindest lese ich das so heraus), dann darf deine Exfreundin alles alleine bestimmen.


FlyFc 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 11:00

Also wir wissen, dass ich der Vater bin. Wir haben nur den Begördengang noch nicht gemacht.

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missmarple17  21.03.2022, 11:01
@FlyFc

Dann musst du das schnellstmöglich machen, wenn dir der Umgang mit dem Kind wichtig ist.

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FlyFc 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 11:02
@missmarple17

Ohne ihre Unterlagen bzw Unterschrift geht das meines Wissens aber leider nicht

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missmarple17  21.03.2022, 11:03
@FlyFc

Nein, aber verweigern kann sie dir das auch nicht ewig. Ich würde zum Jugendamt gehen an deiner Stelle,

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Rechte hast Du erst dann, wenn Du die Pflichten erfüllst. Solange Du keine Beweise in Händen hast, dass Du der Vater bist, kann sie logischer Weise Deine Besuche ablehnen.

Wie lange und wie oft Du dann Dein Kind besuchen darfst, bestimmt ein vorgegebenes Gesetz in Deutschland. Daran muss Deine Ex sich dann halten, doch mehr muss sie nicht zustimmen.

Und was einen Säugling angeht, so schläft dieser 23 von 24 Stunden. Ich denke mal, dass es doch auch genügen sollte, in den ersten 3-4 Monaten Bilder geschickt zu bekommen, um dass Ihr Euch nicht unnötig auf die Nerven geht.

Du hast zwar nicht danach gefragt, doch hast Du Dich überhaupt gefragt, warum sie Dich verliess - hochschwanger!!!


elismana  21.03.2022, 11:16

Es gibt kein Gesetz, das den Umgang regelt, das ist Absprachesache. Den Umgang festsetzen darf nur das Familiengericht.

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Solange du nicht offiziell der Vater bist: JA! Die Mutter darf bestimmen wer ihr Kind sieht.

Bitte wende dich ans Jugendamt wenn ihr euch nicht untereinander einigen könnt.


bwhoch2  21.03.2022, 10:57
Solange du nicht offiziell der Vater bist: JA!

Schließlich könnte es doch auch sein, dass jemand anders der Vater ist, oder nicht?

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MaryLynn87  21.03.2022, 10:59
@bwhoch2

Das ist in dem Fall tatsächlich gar nicht so wichtig. Hier gehts erstmal nur um den Papierkram und da könnte auch wer andere eingetragen werden. ist zwar Betrug, aber solange es nicht vorm Familiengericht war....sag mal so: Papier ist geduldig.

Aber ohne dass er irgendwo offiziell der Vater ist, ist er einfach ein Fremder für das Kind und wenn die Mutter nicht will dass er zu Besuch kommt, dann kommt er nicht zu Besuch.

Also: solange er sich nicht aufrafft und die Papiere in Ordnung bringt hat er eben nur eingeschränkte Rechte

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FlyFc 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 11:01
@MaryLynn87

Wir wissen, dass ich der Vater bin. Als ich die Anerkennung machen wollte, meinte sie, dass sie das erst nach der Geburt machen möchte weil sie keine Lust hat jetzt noch vor der Geburt den Behördengang zu machen.

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MaryLynn87  21.03.2022, 11:02
@FlyFc

Wer was weiß ist leider ziemlich wurscht solange es nicht schriftlich ist.

Und was hat dich davon abgehalten den Behördengang selbst zu machen? Du musst dich auch organisieren anstatt alles auf die Mutter zu schieben.

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FlyFc 
Beitragsersteller
 21.03.2022, 11:09
@MaryLynn87

Aber ohne ihre Unterlagen kann ich ja nichts erledigen. Vom Landratsam habe ich die Info, welche Unterlagen benötigt werde. Wenn Sie aber sagt, dass sie das nach der Geburt machen möchte und mir die Unterlagen nicht gibt, kann ich ja auch nichts machen?

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MaryLynn87  21.03.2022, 11:10
@FlyFc

Ihr habt alle Smartphones. Also stellt euch nicht so an. Sie kann dir binnen MInuten alles schicken und dazu eine Vollmacht ausstellen wenn ihr der Weg zu stressig ist.

Wenn sie Unterhalt von dir will dann soll sie kooperieren und wenn sie sich anstellt, dann sagst du das dem Amt.

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Wenn du noch nicht als Vater eingetragen bist, hast du auch keine Rechte.

Das sie kurz nach der Geburt erstmal keinen Stress möchte, ist verständlich. Gib ihr etwas Zeit und sei vor allem freundlich.

Generell solltet ihr euch mit dem Jugendamt zusammensetzen und regeln wie es in Zukunft ablaufen soll.