Neuer Name in neuer Schule?
Nach der 10. Klasse möchte ich mein fachabi im Bereich Gestalltung machen. Das wäre was komplett neues. Sozusagen ein Neuanfang.
Ich bin Non-Binär und mein "neuer" Name ist Alex. Sollte ich gleich am angfang sagen das ich Alex genannt werden möchte? Bei meinen Eltern bin ich nicht geoutet. Sollte ich das jeden Lehrer sagen weil un den Unterlagen steht ja mein offizieller Name? Wenn man da Atbeiten schreibt kann man auch Alex drauf schreiben?
Hat da wer Erfahrung?
Alex🍃🧡
6 Antworten
Teile am besten der Schulleitung mit,dass du mit einem anderen Namen angesprochen werden willst.Die Schulleitung gibt die Infomation dann an die Lehrkräfte weiter.
Wenn die Lehrkräfte informiert sind und alles abgesegnet ist,kannst du dich bei deinen Mitschüler*innen auch direkt als Alex vorstellen.
Wie es sich mit dem Namen auf Klassenarbeiten verhält weiß ich leider nicht,frage am besten bei der Schulleitung nach.
Erst einmal hast du keinen neuen Namen, da dieser nicht deinen offiziellen Namen entspricht. Natürlich kannst du denen sagen das du mit einen falschen Namen angesprochen werden willst, allerdings sind die Lehrer nicht dazu verpflichtet dich mit einen falschen Namen anzusprechen.
Nein sind sie nicht, da diese dazu verpflichtet sind den richtigen Namen einer Person zu benutzen. Das ist nun einmal der offizielle Name der auch in ihren Dokumenten steht. Man kann sich nicht einfach einen Namen aussuchen und dann verlangen, das andere diesen auch benutzen. Dafür muss man erst einmal einen Antrag gestellt werden.
Nein sind sie nicht, da diese dazu verpflichtet sind den richtigen Namen einer Person zu benutzen.
stimmt nicht.
Man kann sich nicht einfach einen Namen aussuchen und dann verlangen, das andere diesen auch benutzen
doch. wenn die person ein gutachten von psychologen hat, muss der name verwendet werden.
Dafür muss man erst einmal einen Antrag gestellt werden.
stimmt auch nicht. bei mir wurden ungefähr die hälfte der schüler mit spitzname angesprochen.
Spitznamen sind allerdings etwas ganz anderes. Nein, man muss diesen Namen nicht einmal dann verwenden wenn die andere Person ein entsprechendes Gutachten hat. Wenn eine Person mit einen anderen Namen angesprochen werden will, muss diese Person zum Amt gehen und einen Antrag stellen, damit dieser offiziell geändert wird.
nein. 1. sind spitznamen nicht ein anderer fall, 2. geht es bei der namesänderung um das rechtliche und juristische und nicht das alltägliche
sprich einfach mit der schulleitung und teile es den lehrern etc mit.
auf offiziellen dokumenten, dürfen sie deinen neuen namen wahrscheinlich nicht schreiben.
aber auf prüfungen und im unterricht, sollte das kein problem sein.
wenn du eine diagnose oder gutachten von einem psychologen hast, bring das am besten mit, dann wirst du ernster genommen.
ich habe mich auch am anfang des schuljahres geoutet, und mein name ist im system direkt geändert worden, so auch meine schul-emailadresse und meinen schülerausweis wurde auch direkt auf meinen neuen namen ausgestellt. die lehrpersonen haben mich auch alle mit richtigem namen angesprochen.
das einzige, was halt noch unter meinem alten namen laufen würde, wenn ich die namens-personenstandsänderung nicht gemacht hätte, wäre mein zeugnis(ich hatte die änderung noch vor dem ersten zeugnis)
aber ich lebe nicht in deutschland und meine schule ist sehr transfreundlich. also keine ahnung, wies bei dir sein wird
Eine offizielle Diagnose habe ich nicht. Aber Dankeschön für deine Antwort.
Du kannst auf die Arbeiten schreiben was du willst... deine Lehrer werden bei der Aktion entweder mitmachen oder sie werden es nicht tun.
Gezwungen dazu sind sie nicht... sie haben ja deinen offiziellen Namen. Und solange dieser Name der offizielle Name ist, werden deine Zeugnisse usw. usw. auch auf diesen Namen lauten.
Du hast keinen neuen Namen sondern den der in deinem Ausweis steht. An alles andere muss sich niemand halten.
doch sind sie.
und ein neuer name ist nicht "falsch", auch wenn er noch nicht in offiziellen dokumenten steht