Neuer Name in neuer Schule?

Velbert2  27.01.2024, 16:03

Was machst Du, wenn die Eltern die Arbeiten sehen?

Marie4456 
Beitragsersteller
 27.01.2024, 16:05

Bis dahin werde ich es ihnen schon erzählen

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Teile am besten der Schulleitung mit,dass du mit einem anderen Namen angesprochen werden willst.Die Schulleitung gibt die Infomation dann an die Lehrkräfte weiter.

Wenn die Lehrkräfte informiert sind und alles abgesegnet ist,kannst du dich bei deinen Mitschüler*innen auch direkt als Alex vorstellen.

Wie es sich mit dem Namen auf Klassenarbeiten verhält weiß ich leider nicht,frage am besten bei der Schulleitung nach.


Marie4456 
Beitragsersteller
 27.01.2024, 17:00

Danke

Erst einmal hast du keinen neuen Namen, da dieser nicht deinen offiziellen Namen entspricht. Natürlich kannst du denen sagen das du mit einen falschen Namen angesprochen werden willst, allerdings sind die Lehrer nicht dazu verpflichtet dich mit einen falschen Namen anzusprechen.


Lorin25  27.01.2024, 18:50

doch sind sie.

und ein neuer name ist nicht "falsch", auch wenn er noch nicht in offiziellen dokumenten steht

Imperator91  27.01.2024, 18:59
@Lorin25

Nein sind sie nicht, da diese dazu verpflichtet sind den richtigen Namen einer Person zu benutzen. Das ist nun einmal der offizielle Name der auch in ihren Dokumenten steht. Man kann sich nicht einfach einen Namen aussuchen und dann verlangen, das andere diesen auch benutzen. Dafür muss man erst einmal einen Antrag gestellt werden.

Lorin25  27.01.2024, 19:05
@Imperator91
Nein sind sie nicht, da diese dazu verpflichtet sind den richtigen Namen einer Person zu benutzen.

stimmt nicht.

Man kann sich nicht einfach einen Namen aussuchen und dann verlangen, das andere diesen auch benutzen

doch. wenn die person ein gutachten von psychologen hat, muss der name verwendet werden.

Dafür muss man erst einmal einen Antrag gestellt werden.

stimmt auch nicht. bei mir wurden ungefähr die hälfte der schüler mit spitzname angesprochen.

Marie4456 
Beitragsersteller
 27.01.2024, 19:22
@Lorin25
doch. wenn die person ein gutachten von psychologen hat, muss der name verwendet werden.

Was ist wenn man keines hat?

Imperator91  27.01.2024, 20:05
@Lorin25

Spitznamen sind allerdings etwas ganz anderes. Nein, man muss diesen Namen nicht einmal dann verwenden wenn die andere Person ein entsprechendes Gutachten hat. Wenn eine Person mit einen anderen Namen angesprochen werden will, muss diese Person zum Amt gehen und einen Antrag stellen, damit dieser offiziell geändert wird.

Lorin25  27.01.2024, 20:21
@Imperator91

nein. 1. sind spitznamen nicht ein anderer fall, 2. geht es bei der namesänderung um das rechtliche und juristische und nicht das alltägliche

sprich einfach mit der schulleitung und teile es den lehrern etc mit.

auf offiziellen dokumenten, dürfen sie deinen neuen namen wahrscheinlich nicht schreiben.

aber auf prüfungen und im unterricht, sollte das kein problem sein.

wenn du eine diagnose oder gutachten von einem psychologen hast, bring das am besten mit, dann wirst du ernster genommen.

ich habe mich auch am anfang des schuljahres geoutet, und mein name ist im system direkt geändert worden, so auch meine schul-emailadresse und meinen schülerausweis wurde auch direkt auf meinen neuen namen ausgestellt. die lehrpersonen haben mich auch alle mit richtigem namen angesprochen.

das einzige, was halt noch unter meinem alten namen laufen würde, wenn ich die namens-personenstandsänderung nicht gemacht hätte, wäre mein zeugnis(ich hatte die änderung noch vor dem ersten zeugnis)

aber ich lebe nicht in deutschland und meine schule ist sehr transfreundlich. also keine ahnung, wies bei dir sein wird

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin trans und habe erfahrung mit Testo und Hormonblocker

Marie4456 
Beitragsersteller
 27.01.2024, 19:20

Eine offizielle Diagnose habe ich nicht. Aber Dankeschön für deine Antwort.

Du kannst auf die Arbeiten schreiben was du willst... deine Lehrer werden bei der Aktion entweder mitmachen oder sie werden es nicht tun.

Gezwungen dazu sind sie nicht... sie haben ja deinen offiziellen Namen. Und solange dieser Name der offizielle Name ist, werden deine Zeugnisse usw. usw. auch auf diesen Namen lauten.

Du hast keinen neuen Namen sondern den der in deinem Ausweis steht. An alles andere muss sich niemand halten.