Neuer Job, Freistellung für die Feuerwehr?
Moin, ich fange zum 01.04. einen neuen Job an mit 3 monatiger Probezeit. In diesen Zeitraum fällt leider ein wichtiger Lehrgang meiner Freiwilligen Feuerwehr, an welchem ich sehr gerne teilnehmen möchte. Die meisten Lehrgangstage sind kein Problem da dieser unter der Woche nach 19 Uhr stattfindet, allerdings wird es auch Samstags Unterricht geben. Da ich Samstags aber auch regelmäßig arbeiten muss, überschneidet sich da zeitlich der Lehrgang mit meiner Arbeitszeit. Ich habe nun mit der Probezeit im Hinterkopf nach Urlaub für den Lehrgang gefragt, mein neuer Arbeitgeber hat mir aber schon klar gemacht, dass das nichts wird. Nach BHGK müsste mich der Arbeitgeber ja sogar freistellen, ich habe immerhin Urlaub angeboten, dennoch möchte man mir nicht freigeben.
Jetzt ist die Frage, soll ich es riskieren Probleme zu bekommen? Habe ich überhaupt Möglichkeiten mich im Falle einer Kündigung zu wehren, da ich mich in der Probezeit befinde?
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
VG
4 Antworten
Ich denke, das Problem geht tiefer. Wenn dein Arbeitgeber deine Tätigkeit bei der freiwilligen Feuerwehr nicht unterstützt, wird es immer wieder zu Problemen kommen. Es nützt dir ja nichts, wenn du im Recht bist, es aber deswegen zu mieser Stimmung kommt.
Vielleicht ist ihm die Sachlage gar nicht klar, weil er noch nie einen MItarbeiter hatte, der unter diese Regelungen fällt und er weiß nicht, dass es von dir ein großzügiges Angebot war, dass du Urlaub nehmen würdest. Er sollte aber unbedingt wissen, dass er dich für Einsätze und für Ausbildungen freistellen muss, bevor er dich einstellt. Zeig ihm doch mal das Brandschutzgesetz deines Bundeslandes und sag ihm, dass er sich dein Gehalt, das er dir während der Ausbildungstage zahlt, von der Gemeinde zurückholen kann.
Wünsche dir viel Erfolg!
Für Einsätze bist Du freizustellen.
Für Lehrgänge, gilt das nicht uneingeschränkt.
Wenn Du im Bewerbungsgespäch nicht darauf hingewiesen hast,das Du bei der Freiwilligen Feuerwehr engagiert bist,bzw.dies nicht schon Im Lebenslauf angegeben hast,so das der Arbeitgeber das zur Kenntnis nehmen musste,und dann hier kein Ansatzpunkt im Gespräch ergeben konnte,
so würde ich in der Probezeit auf die Ableistung eines Lehrganges verzichten.
Es könnte sogar hilfreich sein,auf Einsätze aus der Arbeit heraus zu verzichten,solange Du in der Probezeit bist,bzw.das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.
Denn klar ist, nach BSHG bist Du freizustellen.
Aber ,eine Kündigung ist ohne Angabe von Gründen möglich.
Da Dein Engagement bei der Feuerwehr offensichtlich gar nicht gut ankommt,einen Samstag per Urlaub nicht,
so dürfte das für Dich entweder in der Konstellation eine schlecht gewählte Arbeitsstelle werden,oder eben eine schwierige Angelegenheit bei der Feuerwehr.
Aber,je nach Entfernung vom Arbeitsort zum Heimatort / Einsatzort kann es ohnehin sinnvoll sein,sich in eine andere Alarmierungsgruppe einteilen zu lassen.
Ich weiss es von früher,wenn man nicht nach spätestens 20 Minuten nach Alarmierung am Gerätehaus sein kann,ist es deutlich besser sich vermehrt im Verein zu engagieren,und an Wochenenden und arbeitsfreier Zeit auch zu Mini Einsätzen zu kommen,wo andere dann ggf.nicht alarmiert werden.
Wenn Du beruflich daran gehindert bist,die "Feierabendlehrgänge" zu besuchen,hast Du einen Anspruch vorrangig einen Vollzeitlehrgang an der Landesfeuerwehrschule zu machen.
Wo geht das denn???
Zumindest bei uns gibt es keine Überschneidungen zwischen der Ausbildung auf Kreisebene ("Feierabendlehrgänge") und der Landesfeuerwehrschule. Auf Kreisebene werden die Lehrgänge bis Truppführer ausgebildet, an der LFS die Führungslehrgänge ab Gruppenführer sowie Sonderlehrgänge wie Gerätewart, Atemschutzgerätewart, ABC-Einsatz usw.
Wäre mir neu, dass eine LFS beispielsweise den Truppmann oder Truppführer als Vollzeitlehrgang anbietet....
Ok.Das ist Ländersache und bei uns in Hessen ist nur der Grundlehrgang / ist wohl Feuerwehrmann / Truppmann auch nicht in Geisenheim.Alle anderen schon.Allerdings ist das Angebot sehr knapp.Dann warte halt,bis Du den nächsten Lehrgang am Stützpunkt machen kannst.Ich denke,das geht dann spätestens nächstes Jahr.
Dann warte halt,bis Du den nächsten Lehrgang am Stützpunkt machen kannst.
Ich? Ich fürchte, da gibt es keine Lehrgänge mehr für mich... bis hin zu "Leiten einer Feuerwehr" habe ich schon alles ;-)
Oh,sorry,das war für den FS gemeint.Du bist dann wohl Zugführer.
Ja, in der Tat muss Dein Arbeitgeber Dich für Einsätze und auch Lehrgänge unter Weitergewährung des Gehalts freistellen.
Allerdings ist es auch so, dass der AG letztendlich am längeren Hebel sitzt. Er darf Dich zwar nicht aufgrund Deines Ehrenamts entlassen - in der Probezeit kann er das Arbeitsverhältnis aber jederzeit ohne Begründung beenden. Und nach der Probezeit wird er andere Gründe finden, um Dich loszuwerden - wenn er das denn möchte.
Insofern musst Du selbst entscheiden, wie weit Du gehen möchtest.
Ich persönlich habe mit meinen Arbeitgebern bislang immer Glück gehabt - alle haben mein Ehrenamt in der Feuerwehr unterstützt. Allerdings muss ich auch sage, dass für mich persönllich ein Arbeitgeber, der mich in meinem Ehrenamt nicht unterstützt, auch der falsche Arbeitgeber wäre.
Oft hilft da aber ein offenes und ehrliches Gespräch. Wenn Du auf Unverständnis triffst, stelle die Vorteile heraus die die Firma hat, wenn sie mit Dir einen ausgebildeten Feuerwehrmann in ihren Reihen hat. Ich bin bei uns beispielsweise Sicherheitsbeauftragter, Brandschutzhelfer und Ersthelfer im Betrieb. Für den Brandschutzhelfer und den Ersthelfer brauchte ich nicht einmal Lehrgänge besuchen (hat die Firma also kein Geld gekostet), weil ich diese Qualifikationen bereits aus der FF mitgebracht habe.
Ich würde in der Probezeit nicht an dem Lehrgang teilnehmen, der Lehrgang wird ja sicherlich öfter angeboten. Nach der Probezeit ist da der bessere Zeitpunkt.
TIP: Wenn Du beruflich daran gehindert bist,die "Feierabendlehrgänge" zu besuchen,hast Du einen Anspruch vorrangig einen Vollzeitlehrgang an der Landesfeuerwehrschule zu machen.Spreche direkt Deinen Wehrführer darauf hin an.