Kann man eine Verlängerung der BAföG-Förderungsdauer wegen ADHS bekommen?
Ich bin ab jetzt im 3. Semester und habe im 2. Semester 2 Prüfungen nicht bestanden und eine geschoben, da ich erst den ersten Teil des Fachs bestehen wollte.
Nun weiß ich nicht wie ich das machen soll ohne ein B-Semester. (Da man durch das BAföG nur die vorgeschriebene Regelstudienzeit hat weil man sonst nicht weiter gefördert wird)
Regulär sind im 3. Semester 6 Klausuren wobei ich eine davon nicht schreiben kann, da diese als Vorraussetzung hat eine andere Klausur bestanden zu haben (die ich nicht bestanden habe)
Zu den 6 Klausuren kommen ja dann noch alle die ich im 2. Semester nicht bestanden habe.
Ist es irgendwie möglich ein B-Semester zu machen ?
Hat da schon jemand Erfahrung ?
3 Antworten
Hallo,
nein, das gibt es nicht.
Du kannst natürlich noch weitere Vorlesungen besuchen und weitere Prüfungen zusätzlich schreiben, um auf die geforderte CP-Anzahl nach dem 4. Semester zu kommen.
Nein, das BAföG sieht keine Verlängerung der Regelstudienzeit auf Grund chronischer Erkrankungen vor. Mit ADHS hast du die Möglichkeit, über die Uni gesonderte Bedingungen für zB das Klausurenschreiben einzufordern. Genauere Infos sollte dir der Gleichberechtigungsbeauftragte dort geben können.
Wenn die Uni bestätigt, dass du bei einer Regelstudienzeitüberschreitung in max. 1-2 Semestern erfolgreich deinen Abschluss schaffen kannst, besteht aber die Möglichkeit, BAföG als Volldarlehen zu beantragen. Hier musst du dann später das Geld für diese Zeit komplett zurückzahlen. Lass dich dafür vom BAföG Amt beraten.
Doch das geht allerdings. Jedoch nicht speziell wegen ADHS sondern falls du von einem Arzt ein Attest bescheinigt bekommst, dass du über mehrere Wochen nur eingeschränkt studierfähig warst. Also nicht gar nicht, weil du dann hättest ein Urlaubssemester nehmen müssen, sondern eingeschränkt. Was in deinem Fall ja auch zutrifft. Dieses Attest muss auch keinen Grund nennen, wegen ärztlicher Schweigepflicht. Vielleicht hast du ja Glück damit!