Neue Farbe vom Auto eintragen?

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Eine andere Farbe braucht nicht durch TÜV / DEKRA abgenommen oder eingetragen werden, da weder der §19(2) der StVZO noch §22a oder §30 StVZO in keinster Weise berührt wird.

Ausgenommen davon sind retroreflektirende (leuchten, wenn sie angestrahlt werden) und selbstleuchtende (Speichern Licht und geben das im Dunkel selbständig wieder) Farben.

RAL 3024 (tagesleuchtorange) ist z.B. so eine Farbe. Sie wird von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeugen verwendet und ist genehmigungspflichtig.

Eine Eintragung ist nicht erforderlich, denn du kannst jederzeit nachweisen, dass die Originalfarbe silber ist. Die Farbe ist kein sicherheit-relevantes Merkmal - also auch nicht eintragungspflichtig..

Eine Umlackierung muss nicht eingetragen und auch nicht der Zulassungsstelle mitgeteilt werden .

Die Farbe steht zwar in der Zulassungsbescheinigung, dieser Eintrag muss aber bei einer Umlackierung nicht geändert werden.