Neubau einer Wohnung - abgehängte Decken - Rechtsanspruch?
An die Neubau-/Rechtsexperten von euch...
Ich habe vor kurzem eine Neubauwohnung gekauft. Im Nachhinein habe ich erfahren, dass die Decken im Bad um ganze 20cm abgehängt werden sollen, da die Leitungen dort verlaufen werden.
Diese Tatsache wurde nicht beim Beratungsgespräch angesprochen und war auch nicht mit Legende auf der Wohnungsskizze gekennzeichnet. Außerdem wurde es auch nicht im Kaufvertrag schriftlich erwähnt. Es war jedoch schon immer von vorn herein geplant, also nicht etwas, was nachträglich dazugekommen ist.
Nun behauptet der Bauträger, dass ich keinen Rechtsanpruch diesbzgl. habe.
Ist dies tatsächlich der Fall? Muss mich der Bauträger auf vom Standard abweichende Deckenhöhe nicht hinweisen?
Darf ich mir dies verschweigen? Muss ich das hinnehmen?
Vielen Dank in die Runde.
9 Antworten
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Vorab: Dies ist ein Laienforum. Wenn du belastbare Einschätzungen haben willst, geh zu einem Anwalt für Baurecht.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ma10ddin/1576832504310_nmmslarge__0_0_720_720_633abd509342c2405db11f04215551c2.jpg?v=1576832504000)
Es gibt keine festgelegte Standarddeckenhöhe. Wir haben Altbau und in fast jedem Raum, teils sogar in einem Raum, Unterschiede in der Deckenhöhe bis zu 7 cm.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da müsste man wohl mal in den Kaufvertrag gucken, was ist da geschrieben. Gibt es Bezug zu irgendwelchen Unterlagen?Dann im die zusätzlichen Unterlagen steht irgendwie irgendwo was von Deckenhöhe.
wenn die Deckenhöhe 220 ist wird es wohl genau die Grenze sein die der Gesetzgeber vorsieht.
an sich ist möglicherweise was machbar, aber dafür brauchst du dann nen Spezialisten für privates Baurecht der sich genau damit auskennt
du wirst hier keine zufriedenstellend Antwort bekommen
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Vorab: Baurecht ist Landesrecht. Das kann also abweichen. Und: Wenn es vorher schon geplant war, dann muss es auch eingezeichnet (gewesen) sein.
Ansonsten gilt ganz klar: Das Bad ist ein Wohnraum. Damit muss es den Anforderungen von Wohnräumen hinsichtlich der Höhe entsprechen. Die können, wie schon gesagt, unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern sein. In BW ist das zum Beispiel 230 cm. Da also in der Landesbauverordnung schlau machen und diese dann dem uneinsichtigen Bauträger mal unter die Nase halten. Oder eben auch nicht, wenn da nur 220 cm stehen.
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Und wie hoch ist die decke, wenn sie abgehängt ist?
vielleicht könntest du da 3€ mindern, wenn du klagst
ist erstmal festzustellen, ob eine standard-deckenhöhe definiert ist
dann deine baubeschreibung, was darin dazu steht
könnte ne kleine minderung für dich rausspringen
oder auch nicht und du hast kosten
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