Minijob neben dem Hauptjob am Wochenende?

4 Antworten

Hast du mal in deinen Arbeitsvertrag geschaut, was dort dazu steht? Das wäre der erste Schritt.

Der zweite ist ein Blick ins (Arbeitszeit-)Gesetz. Das besagt, dass du an maximal sechs Tagen pro Woche jeweils 8 Stunden arbeiten darfst. 15 Sonntage im Jahr müssen zudem zwingend frei sein. Dieses Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden.

Genau deshalb musst du deinen Arbeitgeber auch zumindest darüber unterrichten, dass du eine Nebentätigkeit aufnimmst. Dieser wiederum muss dann schauen, ob nicht eben zum Beispiel gegen dieses Arbeitszeitgesetz verstoßen wird, wenn du das tust. Dann darf er dir die Nebentätigkeit untersagen. Oder zum Beispiel auch, wenn du eine Tätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen deines Arbeitgebers aufnehmen willst.

Das ist im Grunde kein Problem, wenn Du die 48-WoStd.-Grenze einhälst.

Wahrscheinlich bist Du bei einem gemeinnützigen Träger oder Kommune angestellt - dann ist i. d. R. der ArbG über die Nebentätigkeit zu informieren - verbieten kann er es nicht, wenn es keine negativen Auswirkungen auf Deine Haupttätigkeit hat.

Als Erzieher hast du doch viel bessere Möglichkeiten als eine 5 Tage Woche.