Nebenjob dürfen die das?

4 Antworten

Hallo,

ja die dürfen das natürlich nicht erlauben.
In den meisten Arbeitsverträgen steht das drin.
Es ist bei konkurrierenden Unternehmen untersagt und auch wenn keine ausreichende Erholung gewährleistet werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Normal ist das schwierig. Der AG muss das begründen können.

Vielleicht ist es in deinem Fall mit der “Konkurrenztätigkeit“ begründbar. Das müsste aber ein Anwalt beantworten können.

Also grundsätzlich kann er es eher nicht verbieten. Manche Gründe erlauben ihm das aber. Je nach Situation

Das können sie dir verbieten ja.

Könnte wirklich sein das du abgewerbt wirst.

Nebenjob bei konkurrierenden Betrieben können untersagt werden.