Ne anzeige wegen schwarzfahren trotz Fahrschein?
Huhu
Vor 3 Monaten bin ich im Zug gewesen und die DB Mitarbeiterin meinte tatsächlich das ihh mit meinem tages Ticket (3zonen) nicht fahren dürfte obwohl meine Strecke nur 1 zone war.
Nach diskussionen, wollte sie mich dort behalten bis zur endstation.
Ich widersetzte mich aber weil ich keinen Grund darin sah da ich ja ein tages Ticket hatte für mich und meine Familie.
(gruppentageskarte)
Dann ruf sie die Polizei die alles aufnahm.
Trotz das ich die Fahrkarte gezeigt habe nahmen sie die anzeige auf.
Jetzt heute kam ein Schreiben das ich mich dazu äußern kann und ich die Anzeige wegen erschleichung von Leistungen am Hals habe (nur ich - mein mitfahrer Ehemann hatte ja das gleiche Ticket aber nur ich wurde angezeigt)
Hab das dann einfach ausgefüllt und so wie es war eben rein geschrieben. Die Fahrkarte hab ich mit reingelegt.
Was erwartet mich jetzt? Kann ja nicht sein das ich eine anzeige für nichts am Hals habe nur weil die Dame ein Problem mit mir persönlich hatte. (sieht man ja sonst hätte mein mann ja auch ne anzeige)
Ich hab mich extra bei der DB informiert und die versicherten mir das die Fahrkarte gültig und richtig war. Für was hab ich den sonst 17.90€ gezahlt?!
Achso. Und wieso bekomme ich direkt ne anzeige und nicht wie alle anderen Menschen 60€ Strafe von der DB wo man sich 14tage dazu äußern kann bzw Widerspruch einlegen kann?!
13 Antworten
Sobald die Polizei eingeschaltet ist und der Vorwurf der Beförderungserschleichung im Raum steht, muss die Polizei ermitteln. Das tut sie jetzt, zum Beispiel dadurch, dass sie dich als Beschuldigte vernimmt. Du hast jetzt die Möglichkeit, das vorzutragen, was dich entlastet. Wenn bei den Ermittlungen herauskommt, dass deine Fahrkarte tatsächlich für die durchgeführte Fahrt gültig war, dann wird das Verfahren eingestellt. Dann hast du außer dem Ärger und dem Geschreibe keine Folgen zu erwarten.
Keiner kennt hier die genauen Umstände und welche Tickets im Spiel waren.
Antworten nahezu unmöglich.
Du hast die Fahrkarte mit reingelegt? Dann hast du alle Trümpfe aus der Hand gegeben. Wie willst du jetzt noch nachweisen, dass du das Ticket hattest?
Du hättest die Kopien reinlegen sollen, nicht den Beweis selbst.
Wenn Deine Fahrkarte für z.B. die Zonen 3,4,5 gilt und Du fährst in Zone 2, bist Du ohne Fahrkarte unterwegs gewesen.
Ob die Bahn dich anzeigt bleibt ihr offen, egal ob es beim ersten Mal war oder zum 100. mal.
Meistens gibts aus Kulanz die Möglichkeit 3 mal schwarz zu fahren und dann folgt in der Regel eine Anzeige.
Erschleichen von Leistungen bleibt erschleichen von Leistungen
Möglich ist eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (Paragraph 265a StGB).
Wenn du Glück hast wird das verfahren garnicht eröffnet wegen Geringfügigkeit bzw. mangelnden öffentlichen Interesses.
Ich hab doch Kopien und Bilder gemacht wie ich es reingelegt habe. So doof bin ich nicht