Nch 12. Klasse ein Praktikumsjahr, dennoch Arbeitslos melden?
Hallo ,
ich bin nun nach der 12. Klasse von der Schule abgegangen und nun wurde mir gesagt ich müsste mich bei dem Arbeitsamt als Arbeitslos melden.
nach ein klein bisschen googlen ist dann das dabei Herausgekommen:
´´Seit 2007 ist festgelegt, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht arbeitslos melden müssen, wenn sie innerhalb von vier Monaten nach Ende ihrer Schulzeit ein Studium, eine Ausbildung oder einen Freiwilligendienst aufnehmen. Das bedeutet für dich: Erst nach vier Monaten ist eine Arbeitslosmeldung nötig.´´
hier ist aber nur von Ausbildung FSJ oder FÖJ die Rede. Wie ist das wenn man ein Jahr lang ein Praktikum machen möchte stattdessen?
Lg