National-Geographic-Magazin kommt seit einem Jahr, ohne dass ich je eine Rechnung erhalten habe?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man rechtzeitig vor Ende des Probeabos in einer beim Abschluss desselben angegebenen Form (also schriftlich, per Einschreiben, per mail???) gekündigt hat, muss man nichts mehr bezahlen, auch wenn einem Hefte zugestellt werden. Diese aufheben und ggf. zurückgeben.

Bei Unterstellung der richtigen Schilderung des Sachverhalts könnte es sich um einen Fall des § 241a BGB handeln, wonach ein Zahlungsanspruch nicht begründet werden kann.

Du hast vielleicht zu spät gekündigt. Dann musst Du das Abo zahlen. Am besten Du kündigst das Abo per Postzustellungsurkunde (über Gerichtsvollzieher des zuständigen Amtsgerichts, siehe Internethinweise, Einschreiben reicht nicht).