Namensänderung?

2 Antworten

Ein Besipiel, welches ich in Bezug zu deiner Frage gefunden habe:

Laut Rechtsprechung begründet eine Diskriminierung aufgrund des Namens am Arbeitsmarkt kein grundsätzliches Recht auf eine Namensänderung. So urteilte das VG Augsburg 2010: „Eine aus den Grundrechten fließende Verpflichtung staatlicher Behörden, in Anwendung der Generalklausel des § 3 NamÄndG den Namen eines Menschen zu ändern, um ihn vor Diskriminierungen im Arbeitsleben zu schützen, kann unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses der Namenskontinuität nur dann bestehen, wenn die sonstigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen am Arbeitsmarkt hinter dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaß zurückbleiben.

https://de.wikipedia.org/wiki/Diskriminierung_aufgrund_des_Namens

Als Ergänzung habe ich noch eine Erklärung hinzugefügtt, für jüngere Leser, die die Diskrimminierung deines Namens nicht nachvollziehen können:

Kevinismus und Chantalismus sind seit den 2000er Jahren verwendete Bezeichnungen für das Auftreten ungewöhnlicher, nicht deutsch klingender Vornamen in deutschen Familien ohne erkennbaren Migrationshintergrund.[1] Die beiden Begriffe gehen auf die Vornamen Kevin und Chantal zurück. Der Begriff Kevinismus entstammt dem Satire-WikiUncyclopedia und wurde später von Medien aufgegriffen.

Das Wort Alpha-Kevin (zusammengesetzt aus Alpha(männchen) und dem Vornamen), das einen besonders dummen männlichen Jugendlichen bezeichnen soll, lag 2015 bei der Online-Abstimmung für das Jugendwort des Jahres zeitweilig an der Spitze. Es wurde jedoch aus der Vorschlagsliste mit der Begründung gestrichen, dass Namensträger dadurch diskriminiert werden könnten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kevinismus

Wenn die Jury das Jugendwort "Alpha-Kevin" wegen Diskriminungsgefahr nicht zuließ, dann sollten aber auch Richter dies als Grund nmach dem Wunsch einer NAmesänderung akzeptieren, finde ich.

Ein Vorname darf nur dann geändert werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund ist etwa ein anstößiger Namen oder lächerlich klingender Name. Auch Namen, die Schwierigkeiten in der Schreibweise oder bei der Aussprache verursachen, können unter Umständen eine Namensänderung rechtfertigen.

Die Gebühren berechnen sich je nach Bundesland und können je nach Art der Namensänderung bis zu 1.500 Euro betragen.