Namens rechte?

4 Antworten

Du darfst die Namen von sagenhaften Figuren - wie Merlin - frei verwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bibliothekar an einer Universitätsbibliothek seit 1989

Das eine ist, was "richtig" ist. Das zweite, was ein Gericht sagt. Das weiß nämlich kein Mensch.

Ich kann Dir nur sagen, was juristisch allgemein gilt: Namensrechte können nicht bestehen an Namen von allgemeiner Gültigkeit. Niemand kann sagen "Trinkflasche", "Sandra", "Hase", "Island",..... wäre eine Marke.

Bei "Merlin" tendiere ich zu Janakis Aussage: scheint mir ein Name zu sein bzw. eine sagenhafte Figur bzw. auch ein Name.

Auch alles was alt ist, hat keine Namensrechte (mehr): Sokrates, Iphigenie auf Tauris, Goethe...

Von Experte Janaki bestätigt

Es kommt drauf an wofür du die Namen konkret verwenden möchtest. Sollen die einfach nur erwähnt werden oder möchtest du einen Charakter danach benennen.

Wenn es um die Charakterbenennung geht: Abgesehen davon dass Merlin auch ein ganz normaler Name ist (ein Kommilitone von mir heißt so) ist der Zauberer Merlin vermutlich nicht mehr so ganz urheberrechtlich geschützt. Das ist einfach eine Sagenfigur, an der kann man sich bedienen, wenn man das unbedingt möchte

Aufpassen solltest du mit Werken, bei denen die Urheberrechte noch bestehen. Wobei... seien wir ehrlich... wenn du irgendeine x-beliebige Figur Tissaia de Vries nennst und die hat keine, aber wirklich GAR keine Ähnlichkeit mit der Zauberin aus der Witcher Reihe, dann wird sich da wohl auch niemand drüber aufregen.

Und wenn du einen jungen Zauberlehrling namens Harry Potter hast, dann merkst du vermutlich auch selbst, dass da nicht GANZ so toll ist.

Um also auf der sicheren Seite zu sein: Denk dir einfach eigene Namen aus, wo es geht, wenn es um einige Figuren geht. Denn klar... du KANNST deine Figur Anna Karenina nennen (hat soweit ich weiß tatsächlich auch mal jemand gemacht... der hat eine Fortsetzung von Tolstois Roman geschrieben, also im wesentlichen eine Fanfiction)... aber der Name ist halt für den Leser, der sich mit Weltliteratur so HALBWEGS auskennt schon belegt... und das ist ja auch für DEINE Geschichte nicht sonderlich angenehm.

Wenn es einfach nur um die Namensnennung geht, grade bei Marken oder ähnlichem... ja, Alexei Alexandrovich kann mit einem Starbucks-Kaffee in der Hand die Auslagen bei Tiffany & Co. bewundern, bis ihm seine Apple Watch signalisiert, dass es Zeit ist wieder in seinen Porsche zu steigen und nach Hause zu fahren, weil sein Hello Fresh Paket gerade angekommen ist.

Genauso kann er auch Harry Potter lesen, sich ansehen wie Jack und Rose auf der Titanic ums Leben kommen, mit Geralt von Riva zusammen am PC Monster jagen und letztlich bei einer von Charles Dance gelesenen Version von Anna Karenina einschlafen.

Einfach wertneutral Marken, Buchtitel, Figuren oder sonst was nennen kannst du in deinem Roman immer. Es sollte halt nicht unbedingt dazu abgleiten, dass ständig Anspielungen auf ein Buch, eine Serie oder sonstwas gemacht werden, das dir vielleicht gefallen mag, das aber bei den Lesern die du ansprechen willst vllt. eher unbekannt ist.

Das KANN man machen... geht aber meistens sehr in die Hose, weil du das als gute Idee siehst und signalisieren willst 'ich weiß was' und der Leser sich denkt 'ich hab keine Ahnung davon.'

Kommt drauf an, was du dann mit dem Buch machst.
Wenn es im privaten Umfeld bleibt, dann kannst du alles schreiben, was auch immer du möchtest.

Solche Regeln, Vorschriften und Gesetze wie Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Markenrecht,... sind nur dann relevant, falls es zu einer kommerziellen Veröffentlichung kommen sollte.