Name von Stiefvater ablegen ?
Hallo,
ich bin 25 Jahre alt. Als ich 8 Jahre alt war hat meine Mutter neu geheiratet. Davor hatte ich den Namen meines Vaters. Durch die Hochzeit habe ich den Nachnamen meines Stiefvaters erhalten (ich wurde jedoch nie wissentlich gefragt). Mein Vater ist mittlerweile verstorben (vor 10 Jahren). Ich würde gerne den Nachnamen meines Vaters wieder annehmen. Meine Mutter und ihr jetziger Ehemann befinden sich in Scheidung. Somit habe ich mir diesem Namen nichts mehr zu tun.. ich wurde durch meinen Stiefvater nicht adoptiert.
ist unter diesen Umständen eine Namensänderung möglich ? Ich habe bereits das Gesetz überflogen und dazu keine konkreten Aussagen gerufenen.
vielen Dank im Voraus..
3 Antworten
Die Namenserteilung im Alter von 8 Jahren erfolgte in einer Erklärung beim Standesamt durch deine Mutter und deren Ehemann, also deinen Stiefvater. Diese Entscheidung ist aber nicht durch eine Erklärung wieder rückgängig zu machen. Es wäre nur durch eine behördliche Namensänderung möglich, doch dazu ist ein wichtiger Grund i. S. des Namensänderungsgesetzes die erste Voraussetzung - und daran fehlt es m. E. Ob du einen Bezug zu diesem Namen hast oder nicht, ist für die Behörde leider unbeachtlich. Maßgebend ist allein die Entscheidung deiner Mutter und deren Ehemann, die rechtmäßig erfolgte.
Eine meiner Freundinnen hat sogar den Namen ihres ersten Ehemannes wieder angenommen, nachdem sie vom zweiten Ehemann geschieden war. Wenn das geht, warum sollte das bei dir nicht auch gehen
Das nannte sich Einbenennung und rückgängig machen geht nicht.