Geht das?

2 Antworten

In der Bundesrepublik Deutschland ist das Namensrecht von dem Grundsatz der Namenskontinuität geprägt, weshalb eine Änderung des Familiennamens nur eingeschränkt möglich ist.

Außer bei deiner Eheschließung, Scheidung oder Adoption, kommt eine Namensänderung nur in einigen begründeten Ausnahmefällen im Wege eines behördlichen Namensänderungsverfahrens in Betracht. Eine behördliche Namensänderung kann bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragt werden.

Als wichtig genug für eine Namensänderung gelten demnach unter anderem Namen, die die Mehrheit mit anstößigen Gedanken verbindet oder den Betroffenen der Lächerlichkeit preisgibt.

Ganz allgemein gilt, dass eine Änderung des Nachnamens höheren Hürden als der des Vornamens begegnet.

Schau z.B. mal hier:

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11081980_VII31331317.htm

Bei einem Kind ist die Namensänderung nur in wenigen Ausnahmefällen möglich.

https://www.scheidung.org/namensaenderung-kind/

Die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden im Einzelfall nach einer Rahmengesetzgebung festgelegt und reichen bei Familiennamen von 50,- Euro bis zu 1.200,- Euro je nach Problematik des Einzelfalles und möglichem wirtschaftlichen Wert der Änderung.

Alles Gute für dich!

das geht auf antrag der eltern und mit zustimmung des vaters.und auch nur so lange kind minderjährig ist