Namen ändern aber Eltern wollen nicht?

5 Antworten

Eine Namensänderung kann man nicht einfach mal so machen. Dafür gibt es strenge Regeln und Vorschriften.

Vornamen dürfen nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund ihre Änderung rechtfertigt und dass das öffentliche Interesse an der Beibehaltung der bisherigen Vornamen geringer zu bewerten ist.

Auch wenn es deine Eltern erlauben würden, hätte der Staat sicher was einzuwenden- nämlich unter anderem dein Alter.

du kannst maximal in dem Alter dir einen Psychologen etc suchen (vielleicht auch einen Sozialpädagogen) der das deinen Eltern mal näher erörtert. Wenn Fachpersonal sowas erklärt willigen Eltern eher ein.

Grundsätzlich können sie es dir aber verweigern in dem fall würde dir nur der Rechtsweg helfen - sprich einklagen oder du musst bis 18 warten

Google-> genderneutrale Vornamen

Mir persönlich gefällt Kim am besten.

Moin,

Du bist doch eh erst 12

Das hat (zumindest in meiner Antwort) nichts mit deiner Geistigen bzw. Körperlichen Entwicklung zu tun. Es ist ganz einfach : Du kannst es juristisch auf keinen Fall gegen andere (Eltern; Staat; Schule ...) durchsetzen!

Du kannst deine Freunde/Mitschüler/Eltern und Lehrer bitten dich WAI (Wie auch immer) zu nennen. Zwingen kannst du sie nicht! Du kannst aber versuchen zu erklären, das es eine Art Künstlername ist! ...

Grüße

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vor dem 18. lebensjahr wird das nichts. Du musst schon vom Arzt bestätigen lassen, dass du zu einem anderen schicke schlecht gehörst und ein halbes Jahr so etwas wie eine Therapie machst.

Erst dann werden deine "" sorgen "" auch staatlich anerkannt.

Vielleicht solltest du eine Familienberatung mit deinen Eltern durchziehen. Oder eine Vertrauenslehrerin bitten mit deinen Eltern zu sprechen.


KarlKlammer  30.10.2021, 18:02
Vor dem 18. lebensjahr wird das nichts. Du musst schon vom Arzt bestätigen lassen, dass du zu einem anderen schicke schlecht gehörst und ein halbes Jahr so etwas wie eine Therapie machst.

Nein.

Siehe "Gesetz über die Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen" (TSG).

§ 3 Verfahrensfähigkeit, Beteiligte
(1) Für eine geschäftsunfähige Person wird das Verfahren durch den gesetzlichen Vertreter geführt. Der gesetzliche Vertreter bedarf für einen Antrag nach § 1 der Genehmigung des Familiengerichts.
§ 4 Gerichtliches Verfahren
(3) Das Gericht darf einem Antrag nach § 1 nur stattgeben, nachdem es die Gutachten von zwei Sachverständigen eingeholt hat, die auf Grund ihrer Ausbildung und ihrer beruflichen Erfahrung mit den besonderen Problemen des Transsexualismus ausreichend vertraut sind. Die Sachverständigen müssen unabhängig voneinander tätig werden; in ihren Gutachten haben sie auch dazu Stellung zu nehmen, ob sich nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft das Zugehörigkeitsempfinden des Antragstellers mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr ändern wird.
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BerlinerBock  30.10.2021, 18:11
@KarlKlammer

Schön dass Sie den Fragesteller so ausführlich helfen. Nimm was mich dabei allerdings irgendwie pikiert ist die reale Situation. Wenn sich die Eltern sonst sehr um ihr Kind bemühen und es lieben, wird es nicht aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen nur weil es eine Streitigkeiten wegen eines Namens gibt. Ich befürchte eher dass die Eltern versuchen dagegen zu steuern weil sie es für eine Phase halten oder für einen Trend. So wird die Zustimmung der Eltern nicht so leicht einzuholen sein.

Und eigenmächtiges Handeln führt bei jungen Leuten meist dazu dass die Familie sich dagegen stellt und es erhebliche Konsequenzen gibt. Das sollte sich der Junge Fragesteller bzw die junge Fragestellerin ernsthaft überlegen. Was ist realistisch und kann ich warten? Sind andere Themen.

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KarlKlammer  30.10.2021, 18:29
@BerlinerBock

Der Name ist ja nicht Kern der Sache. Kern der Sache ist die Identität der fragestellenden Person; wie sie sich wahrnimmt und begreift. Daraus resultiert der Wunsch nach einem passenden Namen.

Wenn die Eltern das grundlegend nicht anerkennen können oder wollen, sind sie kein geeigneter Umgang für ihr Kind.

Die durchschnittliche Lebenserwartung von trans Menschen in Deutschland liegt bei 35 Jahren. Die Suizidzahlen von trans Jugendlichen liegen im Vergleich zu ihren Altersgenossen siebenmal höher.

Bei dem Thema geht es durchaus um Leben und Tod; um schwere Trauma, Leid, Schmerz - Das ist alles kein Spaß.

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BerlinerBock  30.10.2021, 18:33
@KarlKlammer

Ach das seh ich genauso. Aber ich sage ja. Man sollte sich nicht um jeden Preis wegen einem Namen in Ärger bringen. Kenne jemanden der hat bis achtzehn gewartet. Lehrer und Schüler nannten ihn bereits anders.

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