Nacktfoto-Shooting mit 17 Jahren?

11 Antworten

Heute geht das nicht mehr.

Früher kam es vor, wenn jemand älter aussah als im Ausweis, daß nicht immer kontrolliert wurde.


GammaFoto  27.05.2024, 21:08

redest du da jetzt von der Schlange vor der Disko oder vor dem Horrorfilm im Kino?

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Power30  27.05.2024, 21:11
@GammaFoto

Weder noch. Ich habe auf die Frage geantwortet. Aber wie ich geschrieben habe, das war früher und nicht in Deutschland muss ich hinzufügen.

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weil du erst ab 18 Volljährig bist egal ob das deine Eltern erlauben oder nicht.


GammaFoto  27.05.2024, 20:32

wo steht das?

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Nova2040  28.05.2024, 15:25
@GammaFoto

Wo das steht, fragst du? Wenn ein Erwachsener/Pädophiler ein Nackt Fotoshooting macht, mit Minderjährigen ist dies Strafbar. Strafgesetzbuch (StGB) § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte. Dazu gehören auch Nacktbilder.

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GammaFoto  28.05.2024, 19:10
@Nova2040

§ 184c, Absatz 4:

"Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."

Dazu gehören auch Nacktbilder.

Nur, wenn diese pornografisch sind

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Nova2040  28.05.2024, 20:26
@GammaFoto

Mal etwas anderes Herr GammaFoto.... Du würdest, wenn dich ein minderjähriges Mädchen bittet, Nacktbilder von sich zu machen, einwilligen? Ehrliche Meinung bitte! Würden sie das tun?

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GammaFoto  28.05.2024, 20:44
@Nova2040

nein, ich würde das allein schon aus dem Grund nicht machen, weil ich sowas generell nicht mache, auch bei erwachenen nicht, ich arbeite auch grundsätzlich nicht mit "Privatkunden"
Gerade Akt Shootigs sind schwierig, weil es hier eben ganz schnell auch schlecht und billig werden kann.

Das habe ich aber hier schon mal ausfühlich behandelt:

https://www.gutefrage.net/frage/akt-fotografie-2#answer-540424106

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Da du minderjährig bist und das unter Kinder/Jugendpornografie fällt, so einfach ist das. In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, Nacktfotos von Personen unter 18 Jahren anzufertigen, zu verbreiten oder zu besitzen, da dies als Verbreitung von Kinderpornografie angesehen werden kann. Weiterleiten und Besitzen dieser Fotos oder Videos Straftaten, die mit einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Und das ist gut so!

Für Leute, die es immer noch nicht checken oder wollen:

Jugendpornografie zeigt Personen zwischen 14 und 18 Jahren. § 184b und § 184c StGB

Jene, die das abstreiten und versuchen zu verniedlichen, denen wünsche ich Folgendes.

https://ra-odebralski.de/strafrecht-rechtsanwalt/sexualdelikte/kinderpornografie-Hausdurchsuchung-Vorladung-Anklageschrift-Pflichtverteidiger

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Themengebiete werden gelebt, beruflich wie Privat.

GammaFoto  27.05.2024, 21:07

mit 17 ist man kein Kind, faktisch kann es daher schon gar keine Kinderpornografie sein!
Selbst wenn er da vor der Kamera vögeln würde wäre es keine Kinderpornografie, weil eben kein Kind, sondern bestenfalls Jugendpornografie

Und von Pornografie ist ja auch überhaupt noch nicht mal die Rede, sondern lediglich von unbekleideten Aufnahmen

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GammaFoto  27.05.2024, 21:48
@Nova2040

ähm... doch, ich HABE ahnung, und wenn du in der Schule auch lesen gelernt hast merkst du hoffentlich selbst dass da genau das steht was ich geschrieben habe!

Fakt 1: mit 17 ist man KEIN KIND! Also kann es auch keine Kinderpornografie sein
Und was du da verlinkst handelt von Jugendpornografie. Andere Baustelle! Hatte ich aber auch geschrieben dass es das gibt und dass das eben was anders ist.

Fakt 2: Ich habe dich korrigiert dass in der Frage nicht von Pornografie die Rede ist. Auch hier ist es gut wenn man in der Schule lesen gelent hat, denn in dem von dir benannten §184c StGB steht deutlich beschrieben, wie Jugendpornografe definiert ist. Und da muss es eben auch pornografisch sein entsprechend den Definitionen und davon ist, nochmal Fakt (!) in der Frage nun mal keine Rede

Also ich habe keine Ahnung wie zum Kuckuck du auf die abstruse Idee kommst dass jemand mit 17 ein Kind sein soll und wenn man dir sagt dass das nicht stimmt mit "du hast keine Ahnung" anzufangen und wie du drauf kommst, dass Nacktheit automatisch pornografie zu sein hat.

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GammaFoto  27.05.2024, 21:59
@Nova2040

Und daran änderst du auch überhaupt nichs wenn du deine Antwort bearbeitest und da nochh schlimmer rum trollst.
Auch in dem Link deiner bearbeiteten Antwort Ikeine Ahnung warum du von "Jugendpornografie schriebst aber dann einen Link zu "Kinderpornografie" verlinkst!!) kann man ganz deutlich mehrere Tatsachen lesen, die du alle komplett ignorierst: auch da steht nochmal überdeutlch dass mit Kinder "unter 14-Jährigen Kinder" gemeint sind. Also eben keine 17 jährigen (!) und dass es da auch entsprechend ebenfalls definiert dass es "pornografie" ist wenn es sich um "sexuelle Handlungen" dreht und bei den unter 14 jährigen genauer noch "sexuellen Missbrauch". Also ein sehr sehr sehr sehr sehr sehr weiter weg von einem bloßen Akt Shooting!
Nicht immer nur irgendwas verlinken sondern auch lesen und vor allem auch mal zumindest versuchen zu verstehen!

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Nova2040  27.05.2024, 22:09
@GammaFoto

Du scheinst es immer noch nicht zu schnallen? Kinder und Jugendpornografie, beides ist Strafbar, ob § 184b oder § 184c StGB. Es darf nicht sein! Dazu gehören auch Nacktbilder, dies ist gleichzusetzen.

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GammaFoto  27.05.2024, 22:19
@Nova2040
Kinder und Jugendpornografie, beides ist Strafbar

das mag sein. Und ist auch gut so.
Trotzdem sind es verschiedene Dinge! Und du hast nun mal in deriner Antwort von Kindern gesprochen und das ist faktisch falsch!! mit 17 ist man kein Kind!
Das habe ich an deiner Antwort bemängelt. Zurecht!
Ist das echt so schwer zu verstehen?

und nochmal: keine Ahnung wie du auf "Pornografie" kommst! Das entstammt einzig und alleine deiner Fantasie. In der Frage ist davon keine Rede! Auch da verstehe ich nicht warum du dich da so vehement dagegen wehrst dass man dich in dem Punkt korrigiert. Und der Fragensteller hat auch nichts davon geschrieben dass er irgendwas in diese Richtung vor hat.
Fakt ist nun mal, dass bloße Nacktheit eben noch lange keine Pornografie ist! Ansonsten wären 99% der üblichen Baby Fotos ja auch "Kinderpornografie", sind sie aber eben (natürlich!!) nicht!

Es gibt da ganz deutliche Unterschiede und der Tatbestand ist bei normalen Akt Fotos in aller Regel eben nicht erfüllt!

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Nova2040  27.05.2024, 22:30
@GammaFoto

Du brauchst dich nicht herauszureden, du erscheinst für mich sehr suspekt und man sollte echt dich im Auge behalten. Fotos, die nackt, Kinder und Minderjährige zeigen, werden als kinderpornografisches Material geahndet _ Das ist eben so!. § 184b und § 184c StGB, beides ist strafbar. Solche Diskussionen hatte ich hier mit diversen Herren schon mal .... Meine Meinung kennst du.

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GammaFoto  27.05.2024, 23:03
@Nova2040
Meine Meinung kennst du.

deine "Meinung". Die hast du geschrieben. Aber es ist halt eine Meinung und die ist eben faktisch einfach falsch!

du erscheinst für mich sehr suspekt und man sollte echt dich im Auge behalten

ok, und wofür? dass ich rein sachliche deine falschen Antworten korrigiere?
Du hast Fehler gemacht und ich habe für jedermann nachprüfbar deine Fehler eben richtig gestellt. Was soll daran jetzt "suspekt" sein?
Wenn du einen 17 jährigen als Kind bezeichnest ist das falsch. Ist ein Fakt
Wenn du etwas als Porngrafie bezeichnest was keine ist, dann ist das falsch. Ist ein Fakt!

Fotos, die nackt, Kinder und Minderjährige zeigen, werden als kinderpornografisches Material geahndet _

und auch das ist eben falsch!
Weil nunmal nackt nicht (!!) pornografisch sein muss! und wein eil 17 jähriger kein Kind ist!
Egal wie sehr du dir das einredest, es ist nunmal faktisch nichts anderes als komplett und vollkommen falsch!

§ 184b und § 184c StGB

Diese Gesetze sind einzig und alleine dazu da, Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen und behandelt nicht unschädliche und wie vom Fragensteller explizit selbst gewünschte, nicht (!) sexuelle und nicht (!) pornografische Aufnahmen!

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Nova2040  28.05.2024, 05:22
@GammaFoto

Deine "Meinung". Die hast du geschrieben. Aber es ist halt eine Meinung und die ist eben faktisch einfach falsch!

Nicht falsch..... Ob Kinder oder Jugendpornografie, beides ist strafbar. Verstehe endlich und hör auf dich an Kleinigkeiten hochzuschaukeln. Beides fällt unter Pornografie und steht unter Strafe, du brauchst hier nichts zu beschönigen. Wenn du als Erwachsener Bilder von einer Minderjährigen hast, ist das Strafbar.

Du lenkst vom eigentlichen Thema ab und man meint alles, was du schreibst, wäre legitim. Stimmt nicht.

Strafgesetzbuch (StGB) § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. (1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird ...

Wen du Nacktbilder von Kindern und Minderjährige hast. Punkt!

Der Fotograf, der den Jungen dort oben fotografiert hätte, würde sich strafbar machen. Und das ist richtig so.

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GammaFoto  28.05.2024, 18:14
@Nova2040
Nicht falsch....

Doch! Weil du wiederholt einen 17 jährigen als "Kind" klassifizierst!

Ob Kinder oder Jugendpornografie, beides ist strafbar

Ja, das wäre schon strafbara ber darum geht es hier ja eben nicht!

Es ist erstens nicht das Selbe! Kinder sind was anderes als jugendliche und die Gesetze sind auch deshalb getrennt.
und zweitens reimst du dir die "Pornografie" nur in deinem Kopf zusammen!
Ich weiss nicht was bei einem Menschen im Kopf falsch laufen muss um Nacktheit mit Pornografie gleich zu setzen!

Der Gesetzgeber jedenfalls macht das nicht! Denn der Gesetzgeber ist scheinbar ein ganzes Stück klüger als du, sonst würde er ja einfach schreiben "nackt unter 18 ist verboten" aber das macht er eben nicht. Weil er im Gegensatz zu dir eben weiss, dass nacktheit eben NICHTS mit "Pornografie" zu tun hat. Stattdessen schreibt er in mehreren Punkten, wie er "Jugendpornografie" denn definiert. Und auch da steht eben nichts, aber auch gar nichts von einfacher Nacktheit!
Diese Verbindung von Nacktheit und Pornografie entstammt nur deinen Gedanken! Ein normal denkender Mensch würde niemals auf die Idee kommen dass alles was nackt ist automatisch auch pornografisch ist! Was läuft da falsch bei dir?

Wen du Nacktbilder von Kindern und Minderjährige hast. Punkt!

nein, eben nicht! Das ist purer Blödsinn den du dir ausdenkst! PUNKT!
Nackt ist NICHT GLEICH Pornografie! Der Gesetzgebeber schreibt, (ich versuch es dir nochmal zu erklären weil es dir schwer zu fallen scheint einfache Dinge zu verstehen!!) eben NICHT einfach "nackt" sondern "..pornografie" und definiert das entsprechend auch. Den Aufwand könnte er sich ja sparen wenn er einfach "nackt" schreiben würde. Macht er absichtlich nicht!

Die Gleichstellung von Nacktheit und Pornografie geschieht ausschließlich in deinem Kopf!

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Nova2040  28.05.2024, 18:22
@GammaFoto In was für einer Welt lebst du? Alleine deine Aussagen hier sind irrational und scheinheilig. Nacktaufnahmen von Kindern & Jugendliche unter 18sind strafbar.. Punkt!

Seit einer Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2021 ist das Erstellen von Bildern und Videos strafbar, die Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, auch wenn die Kinder und Jugendlichen sich selbst fotografieren. Dabei sind sowohl das Aufnehmen, als auch das Versenden, Weiterleiten und Besitzen dieser Fotos oder Videos Straftaten, die mit einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

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Nova2040  28.05.2024, 18:25
@GammaFoto

Die Aufnahmen gelten bereits als sog. kinder- bzw. jugendpornografische Inhalte.

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GammaFoto  28.05.2024, 18:59
@Nova2040
Nacktaufnahmen von Kindern sind strafbar

NOCHMAL: VON EINEM "KIND" IST HIER KEINE REDE!!!!!
Verdammt nochmal wann kapierst du das denn ENDLICH MAL?!?!?!?!?

17 ist KEIN KIND!!

Seit einer Verschärfung des Strafrechts...

Aber trotzdem liegst du immer noch in einem ganz entscheidenden Punkt falsch!

Zitat:

Es ist jedoch nicht strafbar, wenn die jugendpornografischen Inhalte mit Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden

Quelle: Bundesministerium des Inneren
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/09/dontsendit.html

und explizit
§184c Stgb:

"Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben"

und das BKA schreibt ferner noch:

"Grundsätzlich ist ein Inhalt pornografischer Natur, wenn er einen sexuellen Inhalt aufweist, der objektiv darauf abzielt, ausschließlich oder überwiegend sexuelle Reize beim Betrachter hervorzurufen. Es bedarf einer Stimulierungstendenz aus der Sicht eines durchschnittlichen Betrachters."

Inwieweit das bei künstlerischen Akt Aufnahmen der Fall ist, das mag dann eher schwammig sein. Wäre aber nur relevant, wenn man solche Bilder verbreitet oder ähnliches. Das reine fertigen an sich ist eben wieder was anderes!
Also selbst wenn Nacktheit mittlerweile weiter gefasst unter "Pornografie" fallen kann (aber eben nicht muss!), dann eben erstens nicht jede und zweitens können 14 bis 18 jährige der Anfertigung zustimmen!

Und ganz genau deshalb darf man eben "Kind" und "Jugendlicher" nicht in einen Topf werfen! Weil die Sache bei Jugendlichen eben anders aussieht als bei Kindern.

so und jetz bin ich mal gespannt ob du immer noch glaubst schlauer zu sein als das Innenministerium und das BKA!!!

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Nova2040  28.05.2024, 20:39
@GammaFoto

Und nochmal für dich: Seit einer Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2021 ist das Erstellen von Bildern und Videos strafbar, die Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, auch wenn die Kinder und Jugendlichen sich selbst fotografieren. Dabei sind sowohl das Aufnehmen, als auch das Versenden, Weiterleiten und Besitzen dieser Fotos oder Videos Straftaten, die mit einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Du kannst dich gerne mit dem Richter dann streiten, was hier im Auge des Betrachters relevant ist:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

Die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

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GammaFoto  28.05.2024, 21:16
@Nova2040
Und nochmal für dich: Seit einer Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2021 ist das Erstellen von Bildern und Videos strafbar, die Kinder unter 14 Jahren oder Jugendliche unter 18 Jahren zeigen, auch wenn die Kinder und Jugendlichen sich selbst fotografieren. Dabei sind sowohl das Aufnehmen, als auch das Versenden, Weiterleiten und Besitzen dieser Fotos oder Videos Straftaten, die mit einem bis zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können.

Auch wenn du den Quatsch da noch so oft mittels Copy&Paste von irgendeiner dummern Website hier rein kopierst wird das trotzdem nicht richtiger.

Lies doch mal den Link den ich vorhin gepostet habe!
Da steht was anderes und der stammt vom Innenministerium. Wem also willst du da jetzt mehr kompetenz zugestehen, der dämlichen Website wo du deinen Quatsch raus kopiert hast wo das auch irgend ein Vollpfosten geschrieben hat der da irgendwas irgendo gelesen hat was er nicht versteht oder dem Ministerium?
Und der Gesetzestext den ich dir auch nochmal raus kopiert habe bestätigt das.

Du musst da eben ganz ganz klar unterscheiden! Und genau das machst du nicht, warum auch immer. Du beharrst da auf deinem Unsinn egal wie oft man dir auch mit noch so hochrangigen Beweisen das Gegenteil belegt! Und du fällst auch immer und immer wieder auf das "Kinder" Thema zurück egal wie oft man dir klar macht dass ein 17 jähriger kein Kind ist und du musst eben auch endlich mal verstehen, dass "nackt" auch bei Kindern eben nicht gleich strafbar ist, sonst könnten tausende von Baby Fotografen die ganzen tollen süßen Bilder der kleinen Monsterchen nihct machen oder würden sich da strafbar machen. Aber was einem Baby (=Kind und unter 14) eben fehlt ist die Tatsache die ich dir auch gechrieben habe, nämlich dass es eben nicht "sexuellen Inhalt aufweist, der objektiv darauf abzielt, ausschließlich oder überwiegend sexuelle Reize beim Betrachter hervorzurufen"!

Und bei einem 17 jährigen muss da auch keine solche sexualisierung stattfinden! Ich hab keine Ahnung wie man immer gleich von "Nackt" auf "Sex" kommen muss! Man kann Aufnamen eben auch nicht sexuel angelegt machen

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

Die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder
c)
die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

Wieder mal leider einiges nicht verstanden...
Du hast da zwar den Anfang und das Ende zitiert, aber den relevanten Teil in der Mitte ausgelassen! Der nämlich da lautet:

"1. einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht..."

und darauf dann beziehen sich die Beispiele der Abschnitte a bis c die du da anführst. Da muss etwas "Verbreitet oder öffentlich wiedergegeben" werden! Das ist was komplett anderes als ein Foto zu machen, dazu müsste man es z.B. auf eine Website oder sonst wo hochladen oder es anderweitig "verbreiten oder öffentlich wiedergeben!

Was das Anfertigen der Aufnahmen angeht, das steht etwas weiter unten! in Absatz 1 Nr 3 und darauf beziehend gilt auch Absatz 4!
Und genau dazu habe ich dir vorhin auch schon ganz deutlich gesagt so du slebst nachlesen kannst und habe es die zitiert. Ich mach das jetzt gerne hier nochmal

Schau mal in § 184c unter Absatz 4

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184c.html

denn da steht:

"Absatz 1 Nummer 3, auch in Verbindung mit Absatz 5, und Absatz 3 sind nicht anzuwenden auf Handlungen von Personen in Bezug auf einen solchen jugendpornographischen Inhalt, den sie ausschließlich zum persönlichen Gebrauch mit Einwilligung der dargestellten Personen hergestellt haben."

also nochmal in ganz einfachen Worten:

Wenn der Jugendliche einwilligt darf man die Bilder machen, sie dürfen aber natürlich nicht verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden oder dafür bestimmt sein.

Genau so sagt es eben auch das INNENMINISTERIUM!

auch hier nochmal das Zitat:

"es ist jedoch nicht strafbar, wenn die jugendpornografischen Inhalte mit Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden"

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Nova2040  28.05.2024, 21:28
@GammaFoto

@ Wenn der Jugendliche einwilligt darf man die Bilder machen, sie dürfen aber natürlich nicht verbreitet oder öffentlich wiedergegeben werden oder dafür bestimmt sein.

Das stimmt nicht, unter 18 bist du minderjährig und du musst dir die Einwilligung der Eltern einholen, dass du sie nackt fotografieren, darfst. Denkst du eigentlich noch etwas nach? Du kannst so viel schreiben und mich zitieren wie du willst, es bleibt strafbar.

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GammaFoto  28.05.2024, 21:34
@Nova2040
unter 18 bist du minderjährig und du musst dir die Einwilligung der Eltern einholen

ja, die hat der Fragensteller doch!

Denkst du eigentlich noch etwas nach?

ja klar, deshalb habe ich ja dir richtigen ANtworten und du saugst dir immer mehr Unsinn aus dem Finger!

es bleibt strafbar.

sag mal, hast du denn auch mal die Links gelesen oder die Zitate? Verstanden zumindest ja scheinbar nicht! Das habe ich mir doch nicht ausgedacht, das hat handfest belegbare Quellen!

Nochmal, und jetzt gib mir doch einfach mal eine ganz klare Antwort auf diese Frage:

WIe kommst du darauf etwas besser wissen zu wollen als das Bundes Innenministerium? Raus mit der Sprache!

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Nova2040  28.05.2024, 22:07
@GammaFoto

@ sag mal, hast du denn auch mal die Links gelesen oder die Zitate? Verstanden zumindest ja scheinbar nicht! Das habe ich mir doch nicht ausgedacht, das hat handfest belegbare Quellen!

Erst denkend, dann handeln.

Genau, das sind die Quellen die ich dir gezeigt habe, § 184b und § 184c StGB, zeige du mir eine Quelle wo Erwachsene Nacktbilder machen dürfen von Minderjährigen Mädchen unter 18 Jahre.... ich warte? Und hör auf dich hier um Haut und Haar zu reden. Übrigens ... ich kenne deine Handschrift, wir hatten schon öfters das Vergnügen.

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GammaFoto  29.05.2024, 00:35
@Nova2040

de habe ich dir geschickt! WIe oft soll ich dir dir noch schicken bis du sie endlich mal liest oder verstehst!?

WAS IST DENN AN

es ist jedoch nicht strafbar, wenn die jugendpornografischen Inhalte mit Einwilligung der/des dargestellten Jugendlichen gefertigt werden"

SO UNGLAUBLICH SCHWER ZU VERSTEHEN?



Da braucht man nicht viel grips um das zu verstehen, das steht doch in ganz einfacher Sprache geschrieben!

und das stammt vom Deutschen Innenminsterium! Und das steht auch in genau dem § 184c StGB den du da anführst!

Kapierst du das wirklich nicht? Oder WILLST du das nicht verstehen oder lesen oder sonst was. Egal was man dir sagt, du glaubst nur das was du willst. Du bist ja schlimmer als Trump!

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Nova2040  29.05.2024, 16:38
@GammaFoto

Glaubst du den ehrlich, dass ich mich auf deine Beleidigungen einlasse? Das zeigt mir, dass du dich in die Ecke gedrängt fühlst und du scheinst ein Problem zu haben, wenn du Gegenwind bekommst, der über dein Weltbild hinaus läuft.

Die Gesetzgebung, die du zelebrierst, viele nennen es ein Schlupfloch, soll Eltern schützen, die ihr Kind nackt fotografieren bei einem Urlaub oder anderer Gegebenheiten, aber leider denkst du so weit gar nicht und siehst dies als Freibrief wo fremde Männer die (legal nackte Minderjährige) fotografieren dürfen.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes.

Strafgesetzbuch (StGB)§ 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung oder

c)

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person,

Diese sogenannte Messerschneide, was Kinderpornografie ist und das bloße Ablichten einen Nacken fremden Kindes obliegt dem Gericht. Hier wirst du schlechte Karten haben, das sage ich dir gleich. Genauso wie der Besitz solcher Bilder strafbar ist und du diese auch nicht veröffentlichen darfst.

Ändere dein Weltbild und versuche zu verstehen, was der Hintergrund dieser Gesetze wirklich bedeutet. Denn das scheinst du offensichtlich nicht zu verstehen oder zu wollen.

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GammaFoto  29.05.2024, 20:10
@Nova2040
Glaubst du den ehrlich, dass ich mich auf deine Beleidigungen einlasse? Das zeigt mir, dass du dich in die Ecke gedrängt fühlst und du scheinst ein Problem zu haben, wenn du Gegenwind bekommst, der über dein Weltbild hinaus läuft.

nein, ich bin verzweifelt, weil ich nicht vertehen kann wieso so was einfahes so unglaublich schwer für dich zu verstehen ist!!!

§ 184b

ok, zum 100 mal! HIER NIX KIND! ALSO NIX 184B
Wieso begreifst du das denn nicht endlich mal?
Oder ist es deine Taktik dich dumm zu stellen bis der andere keine Lust mehr auf deinen Unsinn hat und du dann glaubst du hättest recht gehabt obwohl du meilenweit daneben liegst?!?

§ 184c (blabla) die Wiedergabe (blabla) c) die sexuell aufreizende Wiedergabe (blabla)

Mein Gott lies doch einfach mal ALLES und versuch es auch mal zu verstehen!!!!
DU hast schon wieder den eigtnlich wichtigen Teil ignorierst und pickst dir da nur einen kleinen Teil raus, den su erstens nicht verstehst und zweitens den du nicht im GESAMTZUSAMMENHANG betrachtest.
Das was du da zitierst ist eine Definition, nämlich dafür, was laut dem Gesetz "jugendpornografisch" bedeutet. Das ist nämlich NICHT so wie du dir das einbildest einfach "nackt" sondern da gehört schon ein bisschen mehr dazu. Und deshalb schreibt der Gesetzgeber da auch nicht einfach "nackt" sondern definiert da eben erst mal was "Jugendpornigrafisch" im Sinne des Gesetzes denn überhaupt bedeutet!

Und diese definition bezieht sich auf den EIGENTLICHEN Teil, nämlich der, der davor kommt! Das ist ein Unterpunkt von Absatz 1 in dem es heisst "verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht"
Das hast du alles vollkommmen ignowirt und weg gelassen. DU fängst da mittenendrin an und reisst dein Zitat volllkomen aus dem Zusammenhang!!

Und jetzt die Frage: Wer hat hier denn jemals etwas von "verbreiten oder öffentlich zugänglich machen" gesprochen???????

Diese sogenannte Messerschneide, was Kinderpornografie ist und das bloße Ablichten einen Nacken fremden Kindes obliegt dem Gericht

nochmal extra langsam geschrieben damit du es vielleicht beim 101. mal endlich schnallst:
N I X K I N D ! ! ! ! ! ! !
WIeso bist du da eigentlich immer so verbohrt in die vollkommen falsche Richtung unterwegs?!?

Hier wirst du schlechte Karten haben, das sage ich dir gleich.

Bei Inhalten die nicht sexualisiert bzw. pornografisch sind und mit dem expliziten Einverständnis eines 17 jährigen UND SEINER ELTERN gemacht wurden, wieso soll man da schlecht e Karten haben? DU hast halt ganz einfach das große Problem dass es nicht in deinen Kopf will dass es hier nicht um kleine Kinder geht, das merkt man ja schon wenn du da ständig immer und immer wieder mit deinem "Kind" anfängst. Lass den Blödsinn doch endlich

Genauso wie der Besitz solcher Bilder strafbar ist

nein, weil das Gesetz eben ganau hier die Ausnahme macht WENN ES MIT ZUSTIMMUNG DES JUGENDLICHEN geschieht! Steht in Absatz 4 und bezieht sich sowohl auf die Herstellund als auch den Besitz (was ja die Herstellung mit sich bringt)

und du diese auch nicht veröffentlichen darfst.

ja, das ist klar und habe ich ja auch nie bestritten! Du bist nur diejenige die stöndig den veröffentlichungs Absatz anführt und meint das wäre auch für andere Dinge als die Veröffentlichung gedacht! Weil du da alles durcheinander bringts, einfach mal vom Jugendlichen zu den Kindern springst und ständig generell mit dem Begriff "Kind" ankommst, aus dem Zusammenhang reisst, dir einzelne Sachen raus pickst und andere einfach weg lässt, vollkommen wilkürlich wie es dir gerade in den Kram passt!

Also nochmal kurz alle wichtigen Punkte und hoffentlich selbst für dich jetzt endlich mal nachvollziehbar:

§ 184b

ist hier irrelevant weil wir von einem 17 jährigen Jugendlichen sprechen

"Kind"

Siehe oben! Es geht hier nicht um Kinder also muss man auch nicht ständig damit um die Ecke kommen!

§ 184c

Absatz 1. Nr 1 Hier nimmst du deine ach so "tollen" Zitate raus, aber im ganzen Satz 1 geht es aussließlich um die Veröffentlichung und Verbreitung! Irrelevant! Also kannst du dir den ganzen Quatsch sparen!

Absatz 1. Nr 3

Hier geht es um die Herstellung von Aufnahmen

Absatz 3

Hier geht es um den Besitz und anderes bzgl. der Aufnahmen

Absatz 4

Hier steht, dass Absatz 1 Nr 3 (also das Herstellen von Aufnahmen) und Absatz 3 (also u.A. der Besitz etc) NICHT ANZUWENDEN (!!) sind, wenn Aufnahmen mit EINWILLIGUNG DES JUGENDLICHEN und nur für den persönlichen Gebrauch gemacht wuden (aber veröffentlicht dürfen sie ja eh nicht werden)

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Nova2040  29.05.2024, 20:24
@GammaFoto

Tut mir leid, aber du scheinst das oben geschriebene nicht zu verstehen. Keine Ahnung, ob du das mit Absicht machst oder es einfach nicht besser weißt. Sehe enorme Probleme auf dich zukommen. OK ist dein Leben, hoffe, du bekommst, was du verdienst. Am besten fragst du mal einen Anwalt, wenn du mir nicht glaubst.

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GammaFoto  29.05.2024, 20:32
@Nova2040

Ich verstehe alles, du verstehst jedoch nichts
Du schreibst vollkommen wirr von Dingen die nicht zusammen gehören! Und pickst dir aus einem Gesamtzusammenhang einzelne Dinge raus ohne den Rest zu betrachten

Sehe enorme Probleme auf dich zukommen.

Wegen was? Bitte unterlass es dir da irgendwelche Dinge einzubilden oder sonst was! LASS ES!!

du bekommst, was du verdienst.

Bitte WAS????????
Das ist eine UNVERSCHÄMTHEIT! Ich erwarte eine ENTSCHULDIGUNG!!

Nur weil ich versuche dir deine Fehler zu erklären?

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Nova2040  29.05.2024, 20:38
@GammaFoto

Du kannst es nicht lassen, oder? Ich sage dir nochmal ..... gehe zu einem Anwalt und lass dich beraten. Es ist eine Straftat Minderjährige Nackt zu fotografieren..... Wann um Gottes willen wirst du das endlich begreifen. Ich bin jetzt mehrmals drauf eingegangen und habe dir die Hintergründe erklärt, und das Zusammenspiel. Mehrfach hast du mich deswegen beleidigt, das letzte Kommentar von dir wurde deswegen auch gelöscht. Lass es jetzt gut sein!

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GammaFoto  29.05.2024, 20:40
@Nova2040

und du beschuldigst mich hier öffentlich einer fiktiven Straftat? Nur weil man dir erklärt was da im Gesetz steht und dass ein 17 jähriger kein Kind ist!
DU hast du damit tatsöchlih selbst gerade straffällig gemacht meine Kleine! Das nennt sich nämlich "Üble Nachrede! was du da gerade indiret impliziert hast! Das ist nicht fiktiv, diese Straftat hast du hier öffentlich begangen!

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Nova2040  29.05.2024, 20:46
@GammaFoto

@ du beschuldigst mich hier öffentlich einer fiktiven Straftat?

Da sieht man doch das du dir alles aus den Fingern saugst wie es dir passt.... Ja, was habe ich den damit gemeint, mit "hoffe, du bekommst, was du verdienst" ? Damit meine ich die Abneigung der gesamten Community, die du damit in Verruf bringst. Alle hier sind derselben Meinung wie ich, bei allen hast du deine falschen Kommentare daruntergesetzt. Schau dich mal um, was du hier alles so loslässt. Du glaubst gar nicht, was ich über dich denke..... Das behalte ich aber für mich.

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GammaFoto  29.05.2024, 20:50
@Nova2040

Jetzt lass den Blödsinn!
Du bist nicht fähig etwas 1:1 zu lesen und zu verstehen und schiebst dafür mir die Schuld in die Schuhe?

Es ist mir reichlich egal was so jemand wie du von mir hält. (oder auch über mich, wenn du meinst dass das korrektes Deutsch sein soll, passt halt zum Rest)
Ihc versuche hier zu helfen und richtige Antworten zu geben, egal ob das in dein seltsames Weltbil passt

Wenn selsbt das Bundes Innenministerium anderer Meinung ist als du...

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Nova2040  29.05.2024, 20:52
@GammaFoto

Sorry ..... Du bist ein hoffnungsloser Fall..... befolge meinen Rat und lass dich Anwaltlich beraten. Ich hingegen werde dich hier im Auge behalten. Auch bin ich hier nicht alleine unterwegs.

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GammaFoto  29.05.2024, 20:54
@Nova2040

ich muss mich nicht "anwaltlich beraten lassen", weil ich da keine entsprechende Beratung benötige. ich kann mir höchstens bei einem Juristen meine Ausführungen bestätigen lassen, oder noch besser machst du das mal, dann kann er dir all das nochmal genauer erklären

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Nova2040  29.05.2024, 21:09
@GammaFoto

Anwalt ist ein Jurist, der zusätzlich eine Zulassung zur Anwaltschaft erhalten hat, um Mandanten rechtlich vertreten und beraten zu dürfen. Dieser kann dich beraten, es muss auch kein aktueller Fall vorliegen. Was verstehst du daran schon wieder nicht?

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GammaFoto  29.05.2024, 21:11
@Nova2040

Eine anwaltliche Beratung ist eine Konsultation in einem tatsöchlich vorliegenden Rechtsfall. Ansonsten braucht man keine "Anwaltliche Beratung". Hingegen kann man sich auch mit nicht anwaltlich tätigen Juristen unterhalten!

Wenn du kein Geld hast, gibt es auch eine Prozesskostenhilfe.

auch das würde nicht nur einen Fall, sondern gar einen Prozess erfordern 😂 Merkst du eigentlich noch was?

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Nova2040  29.05.2024, 21:22
@GammaFoto

Das stimmt wieder nicht, viele Anwälte bieten eine Beratungshilfe an. Ein Anwalt steht immer über einem Juristen. Zusätzlich sind diese spezialisiert. Egal, wofür du dich letztlich entscheidest, lass dich belehren.

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Nova2040  29.05.2024, 21:34
@GammaFoto

@ Wenn du kein Geld hast, gibt es auch eine Prozesskostenhilfe.

Die wirst du brauchen, solltest du Minderjährige Mädchen nackt Fotografien, was ja in deinen Augen keine Straftat ist.... Ich denke eben vor.

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Weil man von Menschen unter 18 keine Nacktbilder haben darf das wäre gegen das Gesetz


Mausum71  13.06.2024, 16:38

Wenn das Versenden ab 14 freiwillig ist, und das Foto vom anderen nicht weitergegeben wird, ist es legal

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GammaFoto  27.05.2024, 20:33

Gegen welches Gesetz denn?
Wenn du das schon behauptest kannst du doch sicherlich auch den Gesetzestext dazu liefern

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Weil es unter 18 Jahren als Jugendpornografie gilt. Und damit machst nicht nur du sondern auch der Fotograf sich strafbar.

Und daran ändert auch deine Einverständniserklärung und eine Unterschrift deiner Eltern nichts.

§ 184c StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


GammaFoto  27.05.2024, 20:59
Weil es unter 18 Jahren als Jugendpornografie gilt

öhm... NEIN!

184c StGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Hast du das auch mal gelesen, oder einfach blind verlinkt?

Pornografie ist Pornografie, dazu müssen auch die entsprechenden Merkmale erfüllt sein!

Aber schauen wir uns doch die Verlinkung mal genauer an:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
einen jugendpornographischen Inhalt verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht;

Es sollen ja keine Bilder "verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden!! Allein hier schon sind wir weit weig von der Frage.

Aber es wird da auch definiert, was denn "jugendpornographisch" ist:

a)
sexuelle Handlungen von, an oder vor einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person"

also von "sexuellen Handlungen war nicht die Rede! Lediglich von "nackt"

die Wiedergabe einer ganz oder teilweise unbekleideten vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person in aufreizend geschlechtsbetonter Körperhaltung

Auch um eine "aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung" geht es in der Frage erst mal nicht

die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes einer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alten Person

auch "sexuell aufreizend" hat nicht unbedingt was mit bloßer Nacktheit zu tun!

Laut all dem liegst du mit deinem "jugendpornografisch" schon mal sachlich absolut daneben

Weiter gehts:

es unternimmt, einer anderen Person einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergibt, zugänglich zu machen oder den Besitz daran zu verschaffen,

lassen wir das "jugendpornografisch" mal ausser acht, denn wir haben ja schon festgestellt, dass das nicht der Fall ist. Aber ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" soll ja auch nicht wiedergegeben werden. Die Frage dreht sich ja nur um "Nacktofotos" und nicht um sexuelle Handlungen, weder als tatsächiches Geschehen oder als wirklichkeitsnahes

einen jugendpornographischen Inhalt, der ein tatsächliches Geschehen wiedergibt, herstellt oder

siehe oben.. und zusätzlich noch weil es genau hier ja um das "herstellen" geht: Da ist die Rede von einem "tatsächlichen Geschehen". Um mal alle Unklarheiten zu beseitigen: da muss schon "tatsächlich" gevögelt werden. Ok, orale Praktiken oder ähnliches würde da auch noch gehen..

einen jugendpornographischen Inhalt herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 oder 2 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen, soweit die Tat nicht nach Nummer 3 mit Strafe bedroht ist.

Ist im Grunde eine Erweiterung des Vorherigen... Aber da wir ja schon festgestellt haben, dass es kein Jugendpornografischer Inhalt ist wenn man nicht auch was macht was es dazu machen würde...

Der Rest bezieht sich im Grunde vor allem auf das bisherige, ich spar mir da mal die genauen Ausführungen..

Ich kann aber beim besten Willen da in dem verlinkten § nichts, aber auch gar nichts geschrieben sehen was sich auf das Anfertigen von einfachen, nicht sexuellen oder pornografischen Akt Fotos bei einem Minderjährigen beziehen würde...!

achja, fast vergessen

und damit machst nicht nur du sondern auch der Fotograf sich strafbar.

ich kann selbst wenn es sich um "Jugendpornografie" handeln würde in dem Gesetz auch nichts finden, dass der Jugendliche sich da strafbar machen würde!

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Uneternal  27.05.2024, 22:26
@GammaFoto

Oh Achtung... wir haben hier nicht nur den Stephen Hawkin der Fotografie sondern auch noch einen Anwalt und Gerichtsvollzieher anwesend, der ganz genau weiß, was unter den Begriff "aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung" fällt!

Bei so gut wie 95% aller Bilder von kreativen Überfliegern, die nix anderes fotografieren als halbnackte Uschis, kann man von "aufreizend geschlechtsbetonten Körperhaltungen" reden.

ich kann selbst wenn es sich um "Jugendpornografie" handeln würde in dem Gesetz auch nichts finden, dass der Jugendliche sich da strafbar machen würde!

Wenn der Jugendliche die illegalen Bilder teilt, macht er sich genauso strafbar. Ebenfalls ist er genauso wie der Fotograf auch an der Herstellung des Inhalts beteiligt. Vielleicht nimmst du deinen Rat mit dem Lesen mal selbst an und liest dir nochmal dein Copypaste durch, könnte hilfreich sein, insofern man des Mitdenkens fähig ist🤦🏻‍♂️

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GammaFoto  27.05.2024, 22:47
@Uneternal
Oh Achtung... wir haben hier nicht nur den Stephen Hawkin der Fotografie

sagte der Stan Laurel von "Gutefrage"

sondern auch noch einen Anwalt und Gerichtsvollzieher anwesend, der ganz genau weiß, was unter den Begriff "aufreizend geschlechtsbetonte Körperhaltung" fällt!

Weisst du es denn? Oder mal anders gefragt: wie kommst du drauf, dass der Fragensteller etwas vor hat was darunter fallen könnte?!
Und wie kommst du darauf, dass Anwälte oder "Gerichtsvollzieher" (keine Ahnung was die damit zu tun haben sollen, vielleicht musst du dich mal informeieren was deren Aufgabe ist!) sowas definieren 🤔
Aber ja, ich bin mir absolut sicher, dass bloße Nacktheit noch lange keine Pornografie sein muss und nicht "aufreizend geschlechtsbetont" sein muss.

Und solange ein Vorhaben nicht explizit als so geplant beschrieben ist gehe ich auch nicht unbedingt davon aus dass dem so ist. Wieso du das machst weiss ich nicht.

Bei so gut wie 95% aller Bilder von kreativen Überfliegern, die nix anderes fotografieren als halbnackte Uschis,

Da kennst sich aber einer aus!

Apropos "halbnackte Uschis"... Ist dir übrigens mal aufgefallen dass es sich um einen männlichen Fragesteller handelt? Und woher weisst du mit wem er diese Fotos machen will?
Hast du etwa zu deiner Gabe zu allem wovon du keine Ahnung hast eine Antwort zu schreiben auch noch die Gabe des Hellsehens?

Wenn der Jugendliche die illegalen Bilder teilt, macht er sich genauso strafbar.

und wo steht das in der Frage? Da geht es nur um's machen der Bilder und dazu hast du behauptet das wäre auch für den Jugendlichen vor der Kamera strafbar. Faktisch falsch!

Ebenfalls ist er genauso wie der Fotograf auch an der Herstellung des Inhalts beteiligt.

Scheint als hätte der "allwissende" 😂😂😂 Herrr keine Ahnung, was "Herstellung" bedeutet

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