Nacktbilder weitergeleitet, was kann jetzt passieren?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe ihn darauf hin gefragt und er hat sie mir geschickt

Sich den Besitz an jugendpornographischen Inhalten, die ein tatsächliches Geschehen wiedergeben zu verschaffen, ist bereits strafbewehrt (§ 184c III StGB). Dass du hier sagst, du hättest die Bilder an „nur“ zwei Personen weitergeschickt ist auch irrelevant, das waren bereits zwei zu viele.

was kann jetzt passieren und wie am arsch bin ich?

Das hängt vor allem auch davon ab, wie alt die abgebildete Person ist. Ich bin jetzt mal vom Fall > 14 bzw. < 18 ausgegangen. Sofern die Person wider Erwarten bereits volljährig sein sollte wäre das für dich natürlich besser, sofern es sich um ein Kind handelt entsprechend deutlich schlechter.

Mit einer Anklage kannst du hier definitiv rechnen, eine Einstellung gem. § 45 II JGG halte ich für unwahrscheinlich, insbesondere da du hier in der Frage nicht den Eindruck erweckst, dass du das Unrecht deiner Tat einsehen würdest.

Man wird hier sehr wahrscheinlich nicht mehr nur auf Maßregeln sondern auf Zuchtmittel (§ 13 JGG) erkennen. Sofern ein Ausgleich mit der Geschädigten erzielt wird, könnte eine Ermahnung durch den Jugendrichter in Frage kommen, anderenfalls auch Auflagen, d. h. bspw. 50 Sozialstunden. Wenn es wirklich komplett an Einsicht mangelt, die Tatfolgen für die Geschädigte sehr hoch sind oder sonstige Umstände zur Beurteilung der Schuld erheblich ins Gewicht fallen, wäre ggf. auch Jugendarrest möglich.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Vielleicht hast du jetzt ja draus gelernt! Du hast es zwar “NUR” an zwei Personen geschickt aber du hast den Anfang gemacht! Kam dir nicht in den Sinn deine Cousine zu fragen warum sie die Bilder will? Und warum ihr ex sie problemlos weiterschickt??
wenn deine zwei Personen es ebenfalls “NUR” an zwei weitere geschickt haben, dann haben das Bild schon 6 Personen und der Kreis hat sich mehr als verdoppelt! Du bist schuld das es die Runde gemacht hat und das kannst du ruhig einsehen. Versuch doch einfach mal dir vorzustellen dass nackt Bilder von dir “NUR” an zwei Personen geschickt wird… Du bist 16 und dir sollte absolut klar sein wohin das führt. Wenn nicht, dann hoffentlich durch diese Situation jetzt


ekrcr 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 20:33

Es wahren nichtmal ihre bilder

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trixnix  25.06.2024, 20:34
@ekrcr

Das ist absolut irrelevant. Du dachtest es sind ihre und selbst wenn du gewusst hättest das es nicht ihre sind, bist DU derjenige der sie weitergeleitet hat

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Du solltest dich schämen. Wirklich. ,,Ich habe mir nichts weiter dabei gedacht." Du bist 16! Hast du noch nie Fernsehen geschaut oder so etwas? Ich glaube schon, dass du in der Lage bist zu denken. Du tust die ganze Zeit so, als hättest du gar nichts gemacht und alle total übertreiben. Denk dich mal bitte über dein Verhalten nach (wie gesagt, ich bin mir sicher, du schaffst das)

Das gibt ärger, macht man nicht.

Naja jeder der es auf dem Handy hat bekommt ne Geldstrafe und du hast ja auch noch die Bilder weitergeschickt.Ich wuerde sie loeschen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ruhrgur  25.06.2024, 20:07

Es gibt keine Geldstrafe im Jugendstrafrecht.

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ekrcr 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 20:08
@ruhrgur

Kann ich von der Schule geworfen werden? Und ich bin ja schon 16

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Cooli225  25.06.2024, 20:10
@ruhrgur

Sorry ich meinte nicht Geldstafe sondern Haft oder andere Strfen aber sie kann angezeigt werden

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ruhrgur  25.06.2024, 20:14
@Cooli225
sondern Haft oder andere Strfen

Eine Erziehungsmaßregel ist deutlich angemessener.

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ekrcr 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 20:07

Hab ich schon aber die haben Screenshots von meinem chat

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