Also mal ganz ehrlich. Manche Antworten sind mehr als Haare sträubend. Es gibt ein Bundesurlaubsgesetz und ein Arbeitszeitgesetz. Da ist es ganz klar geregelt. Die Aussage das ist Sache der Firma ist Quatsch. Lest einfach §3 Bundesurlaubsgesetz. Da steht ganz klar, dass der Anspruch auf Werktage ausgelegt ist. Arbeitet man nun von Abends bis morgens sind dies bekanntlich nicht ein sondern zwei Tage. Einen Urlaubstag allerdings in Stunden auszudrücken ist nicht möglich.

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