nachträgliche Mietminderung möglich?
Hallo,
mein Freund und ich wohnen in einer Maisonette-Wohnung. Da die Treppe mehr und mehr aus der Wand kam, hat mein Freund die Vermietung informiert und es waren Handwerker hier, die die Treppe reparieren sollten. Da dies aus Sicht der Handwerker nicht möglich war, haben sie die Treppe komplett entfernt und weitere Schritte mit dem Eigentümer der Wohnung besprochen. Das ganze ist im Juli passiert. Wir haben jetzt September und nach wie vor können wir den oberen Raum nicht nutzen, da wir keine Treppe/Leiter haben. Die Vermietung wurde nicht von uns über den Mängel informiert, aber durch die Handwerksfirma (im Juli). Ist die Einforderung einer nachträglichen Mietminderung (auch mit dem Ziel den Druck zu erhöhen) möglich?
Vielen Dank im Vorfeld für die Hilfe!
2 Antworten
Rückwirkend geht das nicht. Einen Mangel musst Du Anzeigen und eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels setzen. Mit der Fristsetzung kündigst Du auch die Mietminderung an.
Ich empfehle, das nicht selbst, sondern durch einen Fachanwalt für Mietrecht machen zu lassen.
Also,Du kannst nicht eine Firma bestellen ohne den Vermieter vorab zu fragen,informieren und das abzuklären.Erst dem Vermieter bescheid geben,der eine Firma schicken muss.Und wenn dann nichts passiert,einen Brief per Einschreiben an den Vermieter,"dass es bitte umgehend gemacht werden muss und soll,ansonsten muss man eine Mietminderung machen."Die muss vorher mit Frist angekündigt werden.Nachträglich nichts möglich.LG